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Bei Snapnames kannst Du auch abakus-internet-marketing.de oder spiegel.de oder amazon.de für 69$ backordern. Sollte die betreffende Domain jemals frei werden, versucht Snapnames sie zu greifen und dann startet eine Auktion mit dem Mindesgebot 69$ als Startgebot.nightfishing hat geschrieben:wenn ich auf der Seite den Namen der Webseite meiner Freundin eingebe, dann steht da, dass man ein Gebot abgeben kann ($ 69).
Vielleicht sagt er nichts, weil er einen Fehler gemacht hat. Seriöse Hoster löschen Domains nie ohne Unterschrift des Kunden und geben sie an die Denic zurück, wenn es Probleme gibt. Die schickt dem Inhaber dann einen Brief und klärt, wie mit der Domain weiter verfahren werden soll.nightfishing hat geschrieben:Was 1&1 gesagt hat, warum die Domain überhaupt von dieser ominösen Frau aus Malta registriert werden konnte und das auch noch pfeilschnell, das weiß ich noch nicht, weil der Bekannte meiner Freundin nichts dazu gesagt hat (ich möchte das aber wissen, und habe ihr gesagt, sie soll ihn fragen).
Handeln im Auftrag der Rechteinhabers (hier des Namensträger) scheint in solchen Fällen kritisch zu sein. Die Frau in Malta könnte theoretisch auch im Auftrag handeln.nightfishing hat geschrieben:1. Der Bekannte sagte, meine Freundin müsse den Antrag stellen. Aber er hat doch die Domain auf seinen Namen (wenn auch mit dem Willen meiner Freundin) registriert, war Inhaber und Admin-c. Da ist er doch Vertragspartner der Denic und muss sich kümmern, oder? Ich meine, ggf. mit Kopie des Personalausweises meiner Freundin (wegen des Namens der Domain)
Man sollte vor der Klage eine freiwillige Freigabe verlangen, sonst kann man leicht auf den Gerichtskosten sitzen bleiben. Den Dispute-Antrag aber vorher stellen.nightfishing hat geschrieben:"ja, wir werden gleichzeitig rechtliche Schritte einleiten und die Malteserin verklagen"