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Contentklau - abmahnen?

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Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 03.10.2012, 10:45

Hallo zusammen,

Vor ein paar Tagen hatte ich hier im Forum irgendwo einen Beitrag gelesen, wo es um Copyscape und andere Plagiat Erkennungsmöglichkeiten im Web geht. Darauf hin habe ich bei einem meiner Projekte zum testen mal 3 Seiten auf Plagiate untersuchen lassen.... und war echt schockiert WIE dreist kommerzielle Anbieter (kleine Händler aus der Nische etc.) ganze Texte oder auch große Teile davon auf ihre Seiten kopiert haben und das zum Teil sogar mit den von mir bei Fotolia gekauften Bildern! Quellnachweis zu meiner Seite ist in 90% aller Fälle nicht vorhanden. Allein bei den 3 gestesteten Seiten waren etwa 30 Webseiten mit meinem Inhalt zu finden. Wenn ich das auf alle Meine Projekte hochrechne kommen da schnell ein paar hundert Webseiten zusammen schätze ich.

Ich überlege nun, die Webseitenbetreiber per Mail anzuschreiben und aufzufordern einen Quellnachweis mit aktivem Link zu meiner Seite zu setzen, oder falls die das nicht machen wollen, die Texte von ihren Seiten zu entfernen. Wenn dann nicht innerhalb 14 Tagen reagiert wird, könnte ich mir vorstellen da echt eine Abmahnung folgen zu lassen. Ich bin zwar kein Freund von Deutschlands Abmahnsystem, aber das ist imho echt zu dreist was da gemacht wird.

Vor DC habe ich keine Angst, die Seiten sind in aller Regel ziemlich schwach und gefährden sicherlich nicht meine Rankings, aber auf diese Weise könnten vielleicht als Nebeneffekt doch ein paar themenrelevante Backlinks für mich herausspringen.

Wie würdet ihr da vorgehen? Hat jemand schon Erfahrungen mit Plagiaten im Web gemacht?

Gruß
Lollipop

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MidnightDancer
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Beitrag von MidnightDancer » 03.10.2012, 10:58

Hallo,

leider ja - egal ob Bilder oder Content Klau.
Ein nettes Anschreiben mit der Aufforderung nen Link zu setzen stößt bei 90% auf Unverständnis, Ablehnung, blöde Ausreden, Lügen ....

Ich hätte nur Ärger, konnte mir auch mal anhören ich hätte den Text geklaut und solle meinen Text entfernen sonst gäbs was ....

So traurig es ist (wenn du beweisen kannst dass es dein Text/Bilder sind) dann hilft hier nur die Keule. Denn eines ist sicher alle wissen was ein Link ist und geben will keiner was.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 03.10.2012, 13:15

Wenn du den Dieb selbst anschreibst und auf Unterlassung pochst, kannst du später nicht mehr die Abmahnkosten von deinem Anwalt, die du ja vorher auslegen musst, vom Dieb zurück fordern. Dazu gab es bei heise.de mal einen Artikel, bei dem das Gericht dazu so entschieden hat. Grund war, dass du ja mit deiner eMail an den Dieb bereits eine Unterlassung eingefordert hast. Und eine Unterlassung dient ja auch dazu, den kostengünstigsten außergerichtlichen Weg zu gehen. Eine "zweite" Unterlassung dann vom Rechtsanwalt, falls der Dieb nicht reagiert, ist insofern zwar zulässig, aber dann können, wie bereits gesagt, die Kosten nicht mehr zurück verlangt werden. Außer der Dieb ist dumm und weiss das nicht ;-)

Also immer gleich Abmahnung bzw. Unterlassung vom Anwalt rausschicken lassen. Oder, selbst Unterlassung schreiben, und wenn der Dieb nicht reagiert, gleich vor Gericht. Aber das Kostenrisiko ist dann auch nicht geringer. Im Gegenteil, eine Abmahnung mit Unterlassung vom RA inkl. Schadensersatzforderung ist meist lukrativer und erfolgreicher. Du musst natürlich ca. 800 Euro vorschießen.

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Hafensaenger
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Beitrag von Hafensaenger » 03.10.2012, 13:44

Schreib ihm doch eine Rechnung, einmal eine Pauschalsumme für die bisherigen Nutzung des Content. Und weiterhin eine monatliche Gebühr wenn er die Texte weiter nutzen möchte

Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 03.10.2012, 14:16

@ Eric78:
Danke für den Hinweis. Das wußte ich auch noch nicht. Für alle die den Artikel bei Heise nachlesen wollen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 44446.html

Allerdings wird in dem Artikel geschrieben, dass die Klägerin erst eine selbstverfasste Abmahnung geschrieben hat. Je nachdem wie man seine Email formuliert, sollte das aber schon gehen denke ich. Aber ist schon blöd das Ganze. Da will man den Leuten eine Chance geben ohne größere Probleme aus der Sache rauszukommen und das wird dann vom Gesetzgeber auch wieder eingeschränkt.

@ MidnightDancer: Ist ja schon dreist, wenn der Beschuldigte mit den gleichen Waffen versucht zurückzuschlagen! Ich denke aber mal, dass es Mittel und Wege geben müßte zu beweisen wer den Inhalt als erstes veröffentlicht hat. Ich denke da an archive.org oder aber vermutlich auch an einen upload time stamp beim Provider. Hat dazu sonst noch eine Idee? Finde die Frage echt interessant wie man feststellen kann wer der Urheber eines Artikels im Web ist.

Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 03.10.2012, 14:20

@Hafensaenger:

Und du meinst, ich kann den Rechungsbetrag auch vor Gericht durchsetzen? Da bin ich aber ziemlich skeptisch. Erstens könnte ich ja irgendeine beliebige Summe fordern, die egal in welcher Höhe dann anfechtbar wäre denke ich und außerdem glaube ich nicht, dass grundsätzlich auf diese Weise ein rechtskräftiger Vertrag auf Basis des Contentklaus zustandegekommen ist.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 03.10.2012, 15:02

Lollipop hat geschrieben: Allerdings wird in dem Artikel geschrieben, dass die Klägerin erst eine selbstverfasste Abmahnung geschrieben hat. Je nachdem wie man seine Email formuliert, sollte das aber schon gehen denke ich. Aber ist schon blöd das Ganze. Da will man den Leuten eine Chance geben ohne größere Probleme aus der Sache rauszukommen und das wird dann vom Gesetzgeber auch wieder eingeschränkt.
Ja genau das ist der Heise Artikel, hatte ihn selbst gar nicht mehr gefunden. Eine Abmahnung ist ja nur die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Also eine Forderung auf Unterlassung. Genau das forderst du ja in deinen eMails dann vom Dieb. In der Tat ist das echt doof, wenn man das eigentlich friedlich lösen will. Aber bei kommerziellen Dieben solltest du ohnehin kein Mitleid haben. Schließlich wollen die mit deinem Content direkt oder indirekt Geld verdienen. Da ist eine Kostennote mehr als gerechtfertigt.
Zuletzt geändert von Bodo99 am 03.10.2012, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 03.10.2012, 15:05

Lollipop hat geschrieben:@Hafensaenger:

Und du meinst, ich kann den Rechungsbetrag auch vor Gericht durchsetzen? Da bin ich aber ziemlich skeptisch. Erstens könnte ich ja irgendeine beliebige Summe fordern, die egal in welcher Höhe dann anfechtbar wäre denke ich und außerdem glaube ich nicht, dass grundsätzlich auf diese Weise ein rechtskräftiger Vertrag auf Basis des Contentklaus zustandegekommen ist.
Ich antworte auch mal drauf, da ich das Problem hatte. Ich habe nach Rücksprache mit meinem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht in die Nutzungsbedinungen nun vermerkt, dass ich Content auch als Lizenz "vermiete". Für 500 Euro pro Jahr Nutzung. Genau diesen Betrag kannst du dann später auch als Schadensersatz einfordern. Günstig ist, meinte der RA, wenn du tatsächlich mal Content durch Linzenz verkauft hast, und eine Rechnung hast, das hilft ungemein dann vor Gericht. Weil dann sieht das Gericht, dass diese Lizenzgebühr nicht nur eine fiktive Zahl ist. Durch den Dieb sind dir dann nämlich diese Lizenzen entgangen, da der Dieb sie ja auch hätte kaufen können. Du kannst da auch 10.000 Euro Linzenzkosten festlegen. Es wird wohl aber schwieriger, dann mal so eine Rechnung über so eine hohe Summe zu bekommen. Außerdem wirkt das auch auf jeden Richter unglaubhaft. Die Summe sollte also im Rahmen des Mediums bleiben. Ich denke bis 1000 Euro ist alles ok, je nach Umfang und Niveau des Contents. Es geht dabei auch nicht um einen Vertrag zwischen dir und dem Dieb. Es gibt ja zwei Möglichkeiten an den Schadensersatz zu kommen.

1. Ein Vergleich nach der Abmahnung des RA an den Dieb. Der RA fordert auf jeden Fall die ca. 800 Euro Kosten zurück, die du ausgelegt hast. Die muss der Dieb auf jeden Fall bezahlen, wenn er nicht vor Gericht gehen will. Dann der Schadensersatz, der wie oben beschrieben festgelegt werden kann. Der RA fordert in deinem Namen z.B. 500 Euro Schadensersatz, entweder zahlt der Dieb oder nicht. Oder ihr trefft euch in der Mitte. Das ist dann wie auf dem arabaischen Basar. ;-) Der Dieb sagt ich zahl nur 300 Euro dann kannst du sagen ok, damit ist die Sache erledigt.

2. Wenn nicht, dann gehts vor Gericht und das Gericht entscheidet am Ende dann, siehe oben, auch über den Schadensersatz. Ich habe bisher meist vom Anfangsbetrag etwas weniger verlangt und dann haben die gezahlt, weil sie ja auch nicht vor Gericht wollen und froh sind weniger zu zahlen, als eigentlich gefordert war. Du gehst trotzdem mit Gewinn aus der Sache raus.

Außnahme: Der Dieb ist pleite. Dann bleibst du auf allen Kosten sitzen und bekommst auch keinen Schadensersatz. Deswegen immer nur bei kommerziellen Dieben abmahnen und private Homepages von Studenten oder so direkt anschreiben.

Hafensaenger
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Beitrag von Hafensaenger » 03.10.2012, 19:10

Ob man das durchsetzen kann weiß ich nicht. Aber wenn zum Beispiel jemand mein Auto ohne mein Wissen nimmt und damit fährt, dann er es zumindest auch zu tanken. Beim Content ist es ja auch noch Diebstahl. Ich denke, daß man da schon eine Rechnung schreiben kann.

Mir würde es darum gehen, daß mein Content nicht genutzt wird. Und wer was haben will muß bezahlen. Ich habe die Erfahrung gemachgt, daß mit Eintreffen der Rechnung das Problem ganz schnell gelöst ist.

Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 04.10.2012, 08:23

@ Hafensaenger: Wenn jemand mein Auto ohne mein Wissen nimmt gibts Fäustchen aufs Köpfchen ;-)
Zurück zur Sache: Und du hast nie den Fall gehabt, dass deine Rechnung einfach ignoriert wurde? Und falls doch, was hast du dann gemacht? Die Summe eingeklagt? Würd mich echt interessieren was ein Gericht da urteilt.

@Eric78: Danke für das ausführliche Posting. Ich denke ich werde das auch mal erst mit meinem Fachanwalt besprechen, bevor ich irgendwas unternehme.

Hat noch jemand eine Idee, wie man nachweisen kann, dass der Content tatsächlich von einem selbst ist? Ich zum Bsispiel schreibe meine Texte zwar in Word, lösche aber meist die Dateien, wenn die Inhalte online sind. Auf dieser Ebene hätte ich also keine Time Stamp zu bieten. Die Frage ist sicherlich auch, was wird vor Gericht dann auch als Beweis anerkannt. Jemand damit Erfahrungen?

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Beitrag von Mac_Manu » 04.10.2012, 08:31

Mein Tip bei besonders wichtigen Texten und Grafiken - ich schicke mir die selber per Einschreiben und lasse die Briefe dann ungeöffnet. Dann notiere ich mit das Datum der veröffentlichung und mache ein Screenshot nachdem die Texte / Grafiken bei G gefunden werden. Dann hat man schon mal was in der Hand wenn es hart auf hart kommt. Solche Sachen sind immer gut wenn es zur gerichtsverhandlung kommt und man erst da die beweise auf den Tisch legt :-)

ElDiablo
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Beitrag von ElDiablo » 04.10.2012, 09:50

Bei Grafiken ist es doch völlig unnötig, denn welcher Dieb hat schon die PSD-Daten? Der Nachweis ist hier kinderleicht.

Bei Texten gibt es oft auch Dokumente, aber da ist so ein Einschreiben an sich selbst schon eine interessante Lösung ;-) Allerdings sehe ich folgendes Problem: Wenn der Dieb nun behauptet, er habe den Content vor dem Datum des Einschreibens erstellt und der Content nichts enthält, an dem man das festmachen kann ... wo ist dann der Beweis?

Manu v6
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Beitrag von Manu v6 » 04.10.2012, 18:53

Mich würde das Tool/die Seite zum Überprüfen von DC interessieren, ich kann den Beitrag nicht finden.

Zur Frage: Ich habe die Seitenbetreiber bisher einfach angeschrieben und mit Anwalt gedroht. Bisher waren die Texte ganz schnell wieder weg. Mein Motto: das erste Mal ist umsonst, beim zweiten Mal geh ich gleich den Weg über den Anwalt, Warnung gibt es keine mehr.

Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 04.10.2012, 22:19

@ Manu v6:
Guckst du hier: https://www.abakus-internet-marketing.d ... 11907.html

Das "Problem" bei deiner Vorgehensweise ist aber, wie Eric 78 weiter oben schon geschrieben hatte, dass du dann auf den Kosten der anwaltlichen Abmahnung selber sitzen bleibst, da du ja bereits selber vorher abgemahnt hast. Und das sind in der Regel immerhin zwischen 6-800 Euro pro anwaltlicher Abmahnung, die du dann aus eigener Tasche zahlen müßtest, wenn sich mal einer der Contentdiebe nicht von dir einschüchtern lässt.

@ El Diablo: Na ich denke mal, dass die Gegenseite dann auch erstmal stichhaltige Beweise dafür bringen muß, dass der Inhalt von ihm älter als deiner ist. Behaupten kann man viel wenn der Tag lang ist, aber ohne Gegenbeweis, wird da wohl kein Richter drauf eingehen.

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