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Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/fehlend ... ummer.htmlDas LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden.
So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall hat die Beklagte Fahrzeuge im Internet angeboten und dabei keine Angaben zur Handelsregisternummer und zu ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend: “USt-IdNr.”) im Impressum gemacht. Infolgedessen wurde sie von der Klägerin abgemahnt und später auf Unterlassung verklagt.
daniel5959Update: Urteil des Kammergerichts
Das Kammergericht (Urteil v. 6.12.2011, 5 U 144/10) hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und festgestellt, dass das Vorenthalten von Informationspflichten, die ihren Ursprung im Gemeinschaftsrecht immer spürbar sein, sodass kein Raum mehr für die Annahme einer Bagatelle vorhanden ist. Dies ergebe sich zum einen unmittelbar aus dem Gesetz und zum anderen aus der einschlägigen BGH-Rechtsprechung.
Quelle: https://www.shopbetreiber-blog.de/2010/ ... bagatelle/
Gefehlt hat das Wort "Inhaber" bestimmt nicht, siehe https://www.haendlerbund.de/hinweisblae ... elhaendler, wenn ich mal davon ausgehe, dass es sich hier um eine gewerbl. Einzelunternehmung handelt.djad hat geschrieben: Als gefehlt hat das Wort: Inhaber und UstID
Gelungener Hinweis!!Dr. Udo Brömme hat geschrieben:wenns dir drum geht, dich selbst künftig vor sowas zu schützen, dann stell doch einfach dein impressum auf noindex
Das finde ich schon ein wenig ärgerlich, da man versehentlich erreichbare Inhalte nun umbenennen oder besser gleich komplett löschen muss, damit diese über Google nicht mehr gefunden werden.Aufgrund der robots.txt dieser Website ist keine Beschreibung für dieses Ergebnis verfügbar. Weitere Informationen
Steuernummer sollte man meines wissens mal überhaupt nicht ins impressum schreiben.Shop_SEO hat geschrieben:Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung (!): Wozu braucht ein Dorfgasthof eine Umsatzsteuer-ID - macht der Geschäfte im Ausland? Eine Steuernummer sollte reichen.
Bitte was?djad hat geschrieben:Abgesehen davon dass die Abmahnung ungültig ist, da der Absender einen Geschäftsungültigen Brief gesendet hat ...
Ein Leerzeichen vor dem "-" einfügen?! Keine Ahnung was Du noch wissen willst.djad hat geschrieben:"impressum-ustid" schließt ja das wort ustid aus der suche aus.
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Jemand eine Idee?
Wenn ja, dürfte die Abmahnung nahezu kostenlos sein (... müssen).swiat hat geschrieben:Von selber werden Anwälte nicht aktiv, oder arbeitet besagter Anwalt noch in der Gastronomie?
Hat Shop_SEO auch nicht behauptet. Er schrieb "Wozu braucht ein Dorfgasthof eine ..." und nicht "Wozu braucht ein Dorfgasthof-website eine ...".gnark hat geschrieben:Steuernummer sollte man meines wissens mal überhaupt nicht ins impressum schreiben.