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Du hast dich auch beide bezogen. "Wozu eine Umsatzsteuer-ID? Eine Umsatzsteuer-ID sollte reichen." wäre auch Unfug.Shop_SEO hat geschrieben:Ich bezog mich übrigens auf die Umsatzsteuer-ID, nicht auf die Steuernummer, das sind 2 Paar Schuhe.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
- juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Steuern_Internat ... _node.html
und zur Ergänzung - die USt-IdNr. kann auch von Kleinunternehmern genutzt werden, die auf ihren Rechnungen nicht ihre normale Steuernummer angeben wollen - das dürfte den Meisten unbekannt sein.§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html