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Abmahn Jäger - Suchtherme der Abzocker

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Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 15.04.2013, 18:53

Ich bezog mich übrigens auf die Umsatzsteuer-ID, nicht auf die Steuernummer, das sind 2 Paar Schuhe. Das eine Paar bekommt man vom Finanzamt, das andere Paar vom Bundeszentralamt für Steuern.

Die ID hat auch einen bestimmten Zweck, der lässt sich auf Wikipedia nachlesen und wird von einem Dorfgasthof höchstwahrscheinlich nur relativ selten benötigt, daher wohl auch nicht beantragt. Und was man nicht freiwillig beantragt, kann kaum gleichzeitig Pflicht in einem Impressum sein, sofern die Website kein Shop ist und der Gasthof seine Speisen nicht ins Ausland verkauft.

Dies ist keine juristische oder steuerliche Beratung, sondern nur meine Meinung!

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 15.04.2013, 19:02

Shop_SEO hat geschrieben:Ich bezog mich übrigens auf die Umsatzsteuer-ID, nicht auf die Steuernummer, das sind 2 Paar Schuhe.
Du hast dich auch beide bezogen. "Wozu eine Umsatzsteuer-ID? Eine Umsatzsteuer-ID sollte reichen." wäre auch Unfug.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 15.04.2013, 19:06

ups, stimmt. :-)

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daniel5959
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Beitrag von daniel5959 » 15.04.2013, 23:21

Hallo,

mal ein paar allgemeine Informationen zur USt-IdNr.
Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
- juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Quelle: https://www.bzst.de/DE/Steuern_Internat ... _node.html
§ 2 Unternehmer, Unternehmen

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
und zur Ergänzung - die USt-IdNr. kann auch von Kleinunternehmern genutzt werden, die auf ihren Rechnungen nicht ihre normale Steuernummer angeben wollen - das dürfte den Meisten unbekannt sein.

daniel5959 :)

djad
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Beitrag von djad » 16.04.2013, 09:39

Jungs vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe mal "Impressum+Restaurant+Pizzeria-USTID" oder sowas ähnliches eingegeben und schon erhät man ergebnisse.

schon dreist wie manche hier vorgehen und vond en fehlern der anderen profitieren. damit meine ich alle abzockeranwälte und betreiber von webseiten wie "marions kotzbuch" ich schreibe das hier bewusst falsch, da ich keine werbung "erwähnung" für google machen möchte.

da wo ich herkomme sagt man" ich weiß wo du wohnst"
manchmal wünschte ich mir anarchie..


das restaurant ist so gut, dass ein anderes in der nähe schließen musste.
kann durchaus konkurreenz sein..aber wenn der anwalt in nrw sitzt...naja ich weiß nicht..

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 16.04.2013, 10:07

Du gehst meiner Meinung nach nicht von den richtigen Voraussetzungen aus. Wie von swiat bereits erwähnt wurde, derjenige, der wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen lässt, sollte in derselben Branche tätig sein oder sonst irgendwie im Wettbewerbsverhältnis stehen. Somit ist es wahrscheinlich, dass der Abmahnende ebenfalls mit Gastronomie zu tun hat und einfach eine Liste mit Gaststätten abgearbeitet hat, um nach Fehlern im Impressum zu suchen.

Zumindest insofern es sich um nichts Persönliches handelte, weil ihm Gäste durch eine benachbarte Gaststätte verloren gingen und der Abmahnende einfach nach einem beliebigen Grund für eine Abmahnung suchte.

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