Ich bin Einzelunternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt) und muss eine Rechnung an einen Kleinunternehmer ausstellen. Wie verfahre ich in diesem Fall mit der Umsatzsteuer?
Beispiel: Ausgemacht war ein Preis von 100.- EUR. Ich kann ja jetzt nicht die USt. draufschlagen, weil sie für den Kleinunternehmer kein durchlaufender Posten ist. Schreibe ich dagegen eine Rechnung über 100.- brutto, muss ich die Ust. zahlen und bekomme netto viel weniger.
Sehe es auch so wie Eric78, im B2B redet man immer von Netto. Das sollte auch zu einem Kleinunternehmer durchdringen. Die Mwst. ist immer ein durchlaufender Posten von dem Du nichts hast, also immer zzgl. Mwst.
Wie schon viele geschrieben haben, sind SEO Arbeiten ja immer B2B also gehören auf deine 100€ 19% noch drauf.
Davon abgesehen: ich hoffe du bietest nicht wirklich SEO für 100€ an
Jepp.
Es ist aber kein Fehler, rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Preis netto ist, vor allem bei Kleinunternehmern, die "ticken" gerne in brutto.
Einfach dort (netto), wo man das erste mal eine Zahl nennt.