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von SloMo » 28.10.2013, 15:14
Für eine Rechtsberatung, wende Dich bitte an einen Anwalt! Hier kann man Dir höchstens ein paar unverbindliche Hinweise zur allgemeinen rechtlichen Situation geben. Unter dieser Voraussetzung folgende Hinweise:
Was wurde denn nachweisbar vereinbart? Linkaufbau oder Ranking-Verbesserung? Vermutlich ersteres. Falls letzteres: binnen welcher Frist bzw. zu welchem Stichtag? Dann besteht eine Chance auf Nachbesserung (er müsste das Ranking bewirken).
Ist es ein Werkvertrag? Vermutlich ja. Dann: Wurde die Leistung abgenommen? Vermutlich auch ja.
Wenn nach Erhalt des Reportings die Zahlung veranlasst und innerhalb einer bestimmten Frist kein Vorbehalt ausgesprochen wurde, ist der Auftragnehmer IMHO aus der Pflicht. Das dient schon seinem Schutze: er muss kaum erwarten, dass der Auftraggeber jederzeit seine Meinung über das Werk ändert und Nachbesserung verlangt.