Komm mal heute mit einer Frage, mit der ich eigentlich bisher noch nix zu tun gehabt habe, und es ghet hier nicht nur um die eventuelle Ausbesserung eines LB Auftrages - sondern auch um die nicht sachgemässe Ausführung genau desselben.
Die Seite rankte bis so Beginn dieses Jahres jahrelang mit den Hauptkeys in den TOP3 bis TOP1 - danach sackte sie etwas ab - wußte aber auch den Grund dafür. (Dies nur mal zur Erklärung)
So worum geht es jetzt.
Erstmal um Ausbesserung des Linkbuilding Auftrages - Suchmaschinen Einträge und Webkataloge (Haufenweise) - und in kurzer Zeit
Rechtlich gesehen:
Es sollte laut Kunden der den Auftrag übergeben hatte einzig eine Domain eingetragen werden (nicht die Hauptseite - Firmenseite) - Fakt ist eingetragen wurden 3 Domains bei haargenau den gleichen Portalen (gleiche Linkstruktur) bei allen Seiten in gleichem Zeitraum (offensichtlicher gehts ja nimmer) - und natürlich die Firmenseite selbst um dies jetzt geht is da mit dabei.
Also gehts ja im Prinzip darum das Auftragnehmer den Auftrag wortwörtich versaut hat - wenn ich des mal so ausdrücken darf. (wenn die Infos eben stimmen, die ich vom Kunden erhalten habe) Und nachdem mein Kunde wieder zu mir zurückgekommen ist, ist die HauptSeite am Fallen und fallen. (die eben Ohne ausdrücklichen Auftrag dort miteingetragen wurde, bzw sogar mit dem Hinweis - diese auf keinen Fall miteinzutragen, sondern in Ruhe zu lassen)
Ich kann hier nur das wiedergeben was mir mein Kunde erzählt, hatte selbst da nix mit zu tun. Seh jetzt nur die Auswirkungen und wollt eben mal bei Euch nachfragen wie es mit der rechtlichen Situation bei sowas aussieht, sollte es so sein wie es der Kunde beschrieben hat - und vor allem welche Chancen hab ich die Links wieder wegzubekommen.
Deine Beschreibung ist nicht verständlich.
Wer ist Kunde, wer Auftraggeber, wer fährt den Bus und wer will wen verklagen.
Und warum das eigentlich?
Sorry, das rafft hier wohl niemand.
Seo-Check Biete Links zu Schmuck und Hochzeit sowie Artikelplätze für Firmen allgemein.
Er betreut einen Kunden im Linkabbau, der vorher von einer anderen Klitsche Links gekauft hatte, diese haben's seiner Meinung nach aber verhunzt, jetzt möchte er wissen, was sein Kunde nachträglich aus der vorherigen Agentur rausholen kann - ich sage: NICHTS, es lässt sich nicht nachweisen, dass hier "schlechter" Linkaufbau oder was sonst die Site zum Absturz gebracht hat. Man kann es sich denken - aber nachweisen kann man das nicht.
(Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
uzie - [url=httpss://plus.google.com/+HerbertSulzer/about]Google Official Bionic Top Contributor on Google Webmaster Central[/url]
Hier geht es um einen meiner Kunden den ich Jahrelang hatte und dessen Seite genausolang in den TOP3 gerankt ist.
Nun nachdem die Seite etwas zurückgefallen war (so in die Mitte der TOP10), hat er gemeint er sucht sich nen anderen SEO.
Danach hat er en Linkpaket eingekauft bei diesem anderen eingekauft.
und genau um diese Links gehts. (Seitdem is die Seite im Freiflug) und jetzt soll ich wieder helfen.
Und Luzi - da liegste etwas im falschen Bereich - es ging nicht um SEO, sondern um einen einzelnen Linkauftrag - ich habe das Reporting dieses Auftrages vor mir liegen, weil ich wissen welche Links das waren.
Und es wurde bei diesem Auftrag an den Linkbuilder ausdrücklich gesagt die Firmeseite nicht mit verlinken - is aber bei allen Diensten schön brav eingetragen - habs ja sogar im Linkreport drinne.
Ja, und um es nochmals zu verdeutlichen - ich will hier gar nicht rumdiskutieren, ob der Linkauftrag für den Freiflug der Seite verantwortlich ist.
Ich will wissen wies aussieht wenn ich einem Auftraggeber sage, diese Seite eintragen JA - die andere nicht NEIN - und er linkt sie trotzdem mit Full Power zu 100% überall an.
Für eine Rechtsberatung, wende Dich bitte an einen Anwalt! Hier kann man Dir höchstens ein paar unverbindliche Hinweise zur allgemeinen rechtlichen Situation geben. Unter dieser Voraussetzung folgende Hinweise:
Was wurde denn nachweisbar vereinbart? Linkaufbau oder Ranking-Verbesserung? Vermutlich ersteres. Falls letzteres: binnen welcher Frist bzw. zu welchem Stichtag? Dann besteht eine Chance auf Nachbesserung (er müsste das Ranking bewirken).
Ist es ein Werkvertrag? Vermutlich ja. Dann: Wurde die Leistung abgenommen? Vermutlich auch ja.
Wenn nach Erhalt des Reportings die Zahlung veranlasst und innerhalb einer bestimmten Frist kein Vorbehalt ausgesprochen wurde, ist der Auftragnehmer IMHO aus der Pflicht. Das dient schon seinem Schutze: er muss kaum erwarten, dass der Auftraggeber jederzeit seine Meinung über das Werk ändert und Nachbesserung verlangt.
Sehe ich wie SloMo. Reporting wurde offensichtlich gemacht, das es dir ja vorliegt. Wenn die Firmenseite ausdrücklich nicht verlinkt werden sollte, hätte das auch schon bei der Abnahme des Auftrags auffallen können, bzw. müssen.