anscheinden gibt es neue (vielleicht auch nur für mich) regeln bei der registrierung einer .de domain.
man benötigt nämlich eine "zustellfähige Postadresse in Deutschland".
nachdem ich aus österreich komme hab ich an dieser Stelle natürlich ien problem.
wisst ihr ev. irgendeine umgehungslösung oder habt irgendeinen tipp.
wie machen das kollegen aus Ö??
danke
thomas
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das sollte bei https://www.united-domains.de/ kein Problem sein... bin zwar aus der Schweiz hab aber auch at und de Domains.
Oder ist das Österreich anders..
das problem ist aber anscheinend nicht der hoster sondern die registrierungsstelle.
außerdem dürfte das erst seit kurzem so sein, da ich auch schon .de domains habe.
komisch komisch
gruß
thomas
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Nein das ist nicht neu. Nur wenn euch jemand an den Arsch will, dann schreibt er an die Denic (Registrierungsstelle) und bei einem schlechten Prov. seit ihr ruck zuck die Domain los.
Es gibt aber die möglichkeit sich in D einen Anwalt zu nehmen, der seine Adresse angibt. Kostenpunkt ca. 400 / 1500 Euro im Jahr.
(1) Der Domaininhaber (...) Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner, der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 ff. ZPO ist."