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"Schutzklausel" für Spammer?

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angelpage
PostRank 5
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Beiträge: 228
Registriert: 06.07.2004, 15:01

Beitrag von angelpage » 23.09.2005, 08:17

:D Guten Morgen,

" ... Schutzrechtsverletzung: Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen."

- ist eine zunehmend typische Erklärung im Impressum von Spammern, die uns Content (Titel, Beschreibung, Keyword-Kombis, Body-Strings u.a. ) für ihre "Kataloge" klauen.

Gerade hier sollten die Maßnahmen (auch andere?) angewendet werden :

https://www.abakus-internet-marketing.d ... 18269.html

Oder wie seht Ihr das?