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Caretaker
PostRank 1
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Beiträge: 23
Registriert: 23.03.2006, 22:13

Beitrag von Caretaker » 15.12.2006, 19:46

Hallo,

vielleicht kann mir jemand mit folgendem Problem helfen:

Soweit ich weiß gibt es ja immer wieder "Prominente", die bei Berichterstattungen und Veröffentlichungen von Bildern gegen die entsprechende Publikation rechtlich vorgehen.

Wie sieht es denn mit Situationen aus, in denen die entsprechenden Personen sich in den Vordergrund drängen?
Bei Filmpremieren lassen sich "Stars" ja gerne auch von Hobbyfotografen auf dem roten Teppich ablichten.
Darf ich selbstgemachte Bilder von solchen öffentlichen Auftritten zur Berichterstattung über diese Personen nutzen (natürlich wenn alles im Rahmen bleibt, keine Beleidigungen etc.)?

Gilt das auch für Pressekonferenzen, bei denen ein Unternehmen einen Star z. B. als Moderator oder zum Präsentieren eines neuen Produktes bucht? Die an der Pressekonferenz teilnehmenden Fotografen dürften die Bilder dann doch bei Berichterstattung über die Pressekonferenz benutzen können, auch ohne explizite Einwillung der jeweiligen Person. Oder sehe ich das falsch?

Danke!