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Rechtsfarge zu ähnlichen Domains

Hier können Sie Ihre Fragen zum Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Positionierung stellen
Malte Landwehr
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Beitrag von Malte Landwehr » 28.07.2007, 14:08

Wenn es die Domain Keyword-Portal.de gibt, darf ich dann die Domain Keywordportal.de registrieren, und umgekehrt?

Das Thema beider Seiten wäre identisch.

Achja, die gleiche Frage stellt sich auch für Keyword1-Keyword2.de und Keyword1Keyword2.de
Die 45 wichtigsten SEO-Tools und wie ich sie nutze.

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crilla
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Beitrag von crilla » 28.07.2007, 14:29

***
Zuletzt geändert von crilla am 17.11.2016, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.07.2007, 14:49

naja... so simpel kann man die Frage wohl nicht beantworten.... der Bekantheitsgrad der domain/website dürfte dabei auch eine Rolle spielen.... ein rechtlicher Schutz kann ja auf verschiedenen Arten "erworben" werden, es bedarf nicht unbedingt einer Markenanmeldung...

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Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 28.07.2007, 15:03

Sobald die andere Domain eine gewisse Bekanntheit hat, und das Thema identisch ist, dann kann es probleme geben.

Wegen Verwechselbarkeit.
Ich hab deswegen schon ne Abmahnung bekommen :o
Und der Anwalt den ich deswegen befragte, der sagte keine Chance...
War ein teures Vergnügen :cry:

Malte Landwehr
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Beitrag von Malte Landwehr » 28.07.2007, 15:36

Die beiden Domains die ich im Auge haben ähneln sehr stark zwei kleinen Zubringerdomains eines großen Konzerns (kein PR, 10 Seiten im Index, 0 Backlinks, kein Alexa Rank), Texte zum Großteil nicht uniq.
Die 45 wichtigsten SEO-Tools und wie ich sie nutze.

BennyDuck
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Beitrag von BennyDuck » 28.07.2007, 17:01

nXplorer hat geschrieben:Die beiden Domains die ich im Auge haben ähneln sehr stark zwei kleinen Zubringerdomains eines großen Konzerns (kein PR, 10 Seiten im Index, 0 Backlinks, kein Alexa Rank), Texte zum Großteil nicht uniq.
Großer Konzern, da schrillen schon die Alarmglocken.

seo-link
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Beitrag von seo-link » 28.07.2007, 17:12

Ist mit Vorsicht zu geniesen ... 8)

Cura
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Beitrag von Cura » 28.07.2007, 19:34

Warum werden hier immer wieder Rechtsfragen gestellt, und dann noch in der falschen Ecke, die im Grunde niemand beantworten kann?

Dass man eine Frage wie KW1-KW2 nicht zufriedenstellend - risikobewertet - beantworten kann, sollte auch dem Dümmsten irgenwie einleuchten.

Malte Landwehr
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Beitrag von Malte Landwehr » 28.07.2007, 21:00

Na dann nähere ich mich der Sache mal mit Wochenmarkt.de (gibts schon) und Wochen-Markt.de (will ich).
Wobei Markt natürlich nur ein Platzhalter ist.

Ich bin das Risiko jetzt mal eingegangen.
Die 45 wichtigsten SEO-Tools und wie ich sie nutze.

joorek
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Beitrag von joorek » 28.07.2007, 21:43

mmh ... bei einer .de domain wuerd ich schon drei bis vier mal ueberlegen. :)

auch wenns im endeffekt doch legal ist, haette ich keine lust auf den ganzen juristischen muell, der moeglicherweise von deinem mitbewerber losgetreten wird.

abmahnung, einstweilige verfuegung, prozess, etc. pp. - kostet zeit und nerven.

Cura
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Beitrag von Cura » 29.07.2007, 04:10

@joorek _

Was willste denn genauso machen? Das Ding als Ladenhüter bei Sedo parken? Mit ein paar zufällig ausgesuchten Alibiverweisen und Fremdwerbung drauf?

So wie wochenmarkt.de genutzt wird hätte ich keine Probleme damit mir die Bindestrich zu sichern.

Funkozilla
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Beitrag von Funkozilla » 29.07.2007, 09:05

Sofern eine Namensähnlichkeit vorliegt, die sich nur in Kleinigkeiten von dem anderen Domainnamen unterscheidet (Mit Bindestrich z.B. oder "K" anstatt "C") kann es schon Probleme geben. Sofern der Domainname bereits als Marke eingetragen worden ist (Achtung: eine europäische Markenanmeldung steht über dem deutschen Markenrecht - also auch die europäische Markenrechtsbörse auf einen Eintrag hin checken!) ist man potentiell abmahngefährdet.

Hatte selber mal einen fast ähnlichen Fall bei mir selbst. Da hatte ich aus Spass mal eine Domain angemeldet und bekam ein paar Monate später wegen angeblicher Namensgleichheit eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei eines großen deutschen Konzerns, der allen Ernstes auch schon mal versucht hatte, die Farbe Magenta für sich als alleinigen Eigentümer schützen zu wollen....

Bin nur mit viel Aufwand um diese Abmahnung herum gekommen. Heute bin ich klüger und würde die Registierung eines ähnlich klingenden Domainnamens ohne genaueste Recherche der Rechtssituation nicht mehr machen.

Tiefenrausch
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Beitrag von Tiefenrausch » 29.07.2007, 15:16

Funkozilla hat geschrieben:Bin nur mit viel Aufwand um diese Abmahnung herum gekommen.
Der Punkt interessiert mich sehr. Teilst du deine Erfahrungen mit uns? Wie kann man sich ggf. aus den Fängen eines Abmahners herauswinden? Dass dein Fall zwar nicht auf jeden anderen Fall übertragbar ist, dürfte klar sein. Aber plauder doch mal ein bißchen aus dem Nähkästchen ...

Gruß

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Funkozilla
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Beitrag von Funkozilla » 30.07.2007, 00:05

Tiefenrausch hat geschrieben:
Funkozilla hat geschrieben:Bin nur mit viel Aufwand um diese Abmahnung herum gekommen.
Der Punkt interessiert mich sehr. Teilst du deine Erfahrungen mit uns? Wie kann man sich ggf. aus den Fängen eines Abmahners herauswinden? Dass dein Fall zwar nicht auf jeden anderen Fall übertragbar ist, dürfte klar sein. Aber plauder doch mal ein bißchen aus dem Nähkästchen ...

Gruß

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Da muss ich etwas genauer werden: Um die Abmahnung an sich bin ich nicht herumgekommen - aber um das Hauptübel: die Abmahnkosten!

Hier der Verlauf des Vorgangs:

Im Rahmen der .EU-Sunrise-Registrierungsphase habe ich einiges an Domains registrieren lassen. Dabei habe ich auch mal eine Domain registrieren lassen, die einer anderen, wohlbekannten Domain sehr ähnelt. Ist aber definitiv nicht der gleiche Domainname - mit einer kleinen Änderung jedenfalls. Habe vorher auch brav das Markenrecht beim Patentamt in München auf eine darauf eventuell eingetragene Make hin überprüft. Ergebnis: Es gab keine Marke zu diesem Begriff. Von daher habe ich mich sicher gefühlt, dass dies also noch machbar ist.

Wie es so kam, wurde ich auch tatsächlich ( für mich überraschend) Eigentümer dieser Domain. Habe mit der Domain allerdings, da ich sie nur just for fun registriert habe (hätte nie gedacht, dass ich die Domain bekomme!), nichts gemacht und habe keinerlei Inhalte veröffentlicht. Ich war also nur Eigentümer des Domain-Namens.

Vier Monate nach erfolgter Registrierung bekam ich eine Email von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Bayern. Darin wurde mir mitgeteilt, daß ich das bestehende Markenrecht eines Konzerns hinsichtlich einer Wortmarke mit der in Eigentumnahme des Domainnamens verletzen würde und daß diese Anwaltskanzlei die Rechte des Unternehmens in dieser Angelegenheit vertete. Der Domainname wäre zwar schriftlich nicht identisch, aber von der Aussprache her so gut wie deckungsgleich, so daß eine Verwechslung und somit eine Verletzung des Markenrechts des Konzerns an dem Begriff gegeben sei. Eine schriftliche Form der Abmahnung würde mir in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

War sehr überrascht, dass man auch mit ähnlich klingenden Begriffen irgendein Markenrecht verletzen kann. Jedenfalls war der Stress da. Ich sollte innerhalb 5 Arbeitstage (mit genauer Fristsetzung bis zu welchem Tag) eine strafbewehrte und kostenpflichtige Unterlassungserklärung (Vulgo: Abmahnung) unterschreiben.

Was nun tun??? Ich habe mich sofort mit der Anwaltskanzlei in Verbindung gesetzt und habe Sie gebeten die geltendmachung der Abmahnkosten zurückzuziehen, da ich auch sofort und umgehend die Abmahnung an sich unterschreiben würde und umgehend zufaxen würde. Von der Kostennote mit immerhin ca. 1.500,- Euro wollte die Kanzlei natürlich nicht ablassen. Und genau darum ging es mir in erster Linie. "Wir vertreten die Interessen unseren Mandanten und damit basta!"

Als ich mich dann direkt mit den Verantwortlichen des Konzerns in Verbindung setzen wollte (die Kanzlei wollte mir natürlich keinen Ansprechpartner nennen, logo) , fand eine wahre Telefon-Orgie statt. Und da es sich um einen Konzern mit vielen tausend Angestellten handelte, war das gar nicht mal so einfach. Es war auch nicht erfolgreich. Ziel war auf jeden Fall, mit den Verantwortlichen im Unternehmen zu sprechen und ihnen den Sachverhalt zu schildern. Dass die Anwälte kein Interesse an so einer Vorgehensweise haben dürfte jedem klar sein - die verdienen ja dann wahrscheinlich nichts mehr.

Da war ich erstmal ratlos, da ich ja die Fristsetzung im Nacken hatte. Hätte ich die nicht eingehalten, hätte dies wahrscheinlich zu einem Verfahren geführt, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren hätte (der Fall war wirklich offensichtlich zu meinem Nachteil). Was also tun? ich brauchte dringend den Kontakt zu den Verantwortlichen in dem Konzern. Allerdings hieß das, die berühmte Nadel im Heuhaufen zu finden und mir lief die Zeit davon.

Da kam mir eine Idee: Wenn die Kanzlei die Rechte des Konzerns vertritt, dann muss die Kanzlei ja von irgendeinem beauftragt bzw. bevollmächtigt worden sein. Und in dieser Vollmcht müsste dann auch der oder die Ansprechpartner von dem Unternehmen drin stehen!

Soweit die Theorie. Ich rief also die Rechtsanwälte wieder an, mit der Aufforderung, mir Ihre Bevollmächtigung von Seiten des Konzerns für diese Angelegenheit zu faxen (hatte ja die Frist zu wahren). Antwort: "Das gab es ja noch nie! Haben wir bisher noch nie machen müssen!" Meine Antwort ging in die Richtung, dass ich der Kanzlei gerne Glauben schenke, dies allerdings nur mit einer schriftlichen Vollmacht von Seiten ihres Mandanten akzeptieren könnte.

Und siehe da: Ein paar Stunden später kam tatsächlich die Vollmacht inklusive der verantwortlichen Personen in dem Konzern bei mir per Fax an. Das war ja schonmal positiv, aber änderte noch immer nichts an der Situation an sich. Also habe ich umgehend die in der Vollmacht erwähnten Personen angerufen und bekam auch einen Kontakt zu einem Mitarbeiter, der sich speziell um solche Domain-Angelegenheiten kümmerte.

Ich habe den Fall dann dem Mitarbeiter am Telefon erklärt und den Sachverhalt dann nochmal schriftlich per Email an ihn gesendet. Mit etwas Geheul und Verweis darauf, dass ich schließlich seit langen Jahren guter Kunde bei dem Unternehmen sei habe ich dann den Vorgang abzuschwächen versucht. Was von Erfolg gekrönt war!

Man erklärte sich dann schließlich bereit, auf die Bezahlung der Abmahnkosten zu verzichten, wenn ich die Abmahnung innerhalb eines Tages an den Konzern faxen würde. Die Kosten der Rechtsanwälte würde der Konzern dann übernehmen! Logisch, dass ich das dann auch sofort getan habe.

Und es war wirklich so - ich brauchte keine Kostennote zu blechen! Die Abmahnung musste ich zwar unterschreiben, war mir aber egal. Mein Hauptziel, die Abmahnkosten nicht zu zahlen, hatte ich ja erreicht.

Meiner Meinung war es hilfreich, während des ganzen Ablaufs mit allen Beteiligten freundlich und sachlich über den Vorgang zu sprechen. Mit rummeckern oder schreien hätte ich wohl nichts erreicht.

Freundliche Hartnäckigkeit zahlt sich anscheinend aus. Okay, es war auch etwas Glück dabei. :wink:

Noch Fragen?

Cura
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Beitrag von Cura » 30.07.2007, 05:11

Mit den Herrschaften hatte ich auch schon zu tun. Übel, übel, übel.

Deshalb:

>> Freundliche Hartnäckigkeit zahlt sich anscheinend aus.

Halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

>> Okay, es war auch etwas Glück dabei.

Halte ich für ebenso unwahrscheinlich.

Wird möglicherweise wohl eher so gewesen sein, dass die Forderung auf sehr wackeligen Füssen stand oder schlicht unberechtigt war.

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