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Tiefenrausch
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Beitrag von Tiefenrausch » 30.07.2007, 07:19

@ Funkozilla

Danke für die ausführliche Erläuterung. Aufgefallen ist mir direkt, dass die Frist von 5 Tagen viel zu kurz war. Jeder Rechtsanwalt, der im Unterricht halbwegs aufgepasst hat, sollte wissen, dass Fristen eine angemessene Länge haben müssen. In deinem Fall hätte er die Prüfung der Abmahnung durch (d)einen Anwalt einkalkulieren müssen, was eine Frist von mind. 14 Tagen (inkl. Postlaufzeiten) zur Folge hat.

Funkozilla hat geschrieben: Als ich mich dann direkt mit den Verantwortlichen des Konzerns in Verbindung setzen wollte (die Kanzlei wollte mir natürlich keinen Ansprechpartner nennen, logo) ...
Kommt mir auch seltsam vor und ist eventl. unrechtens. (Aber positiv für den Abgemahnten, da man da schön Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen und zumindest Zeit schinden kann .)
Funkozilla hat geschrieben:Da kam mir eine Idee: Wenn die Kanzlei die Rechte des Konzerns vertritt, dann muss die Kanzlei ja von irgendeinem beauftragt bzw. bevollmächtigt worden sein. Und in dieser Vollmacht müsste dann auch der oder die Ansprechpartner von dem Unternehmen drin stehen!
Gute Idee. Da kann ja jeder kommen und sich als Vertreter des magenten Konzerns ausgeben. Die Vollmacht hätte ich aber erst am 4. Tag der Frist schriftlich angefordert und somit eine neue Fristsetzung erzwungen.
Funkozilla hat geschrieben:Mit etwas Geheul und Verweis darauf, dass ich schließlich seit langen Jahren guter Kunde bei dem Unternehmen sei habe ich dann den Vorgang abzuschwächen versucht.
:P
Funkozilla hat geschrieben:Man erklärte sich dann schließlich bereit, auf die Bezahlung der Abmahnkosten zu verzichten, wenn ich die Abmahnung innerhalb eines Tages an den Konzern faxen würde. Die Kosten der Rechtsanwälte würde der Konzern dann übernehmen!
Da stimmt doch was nicht. Die Abmahnung war offensichtlich nicht rechtens bzw. war es unsicher, ob eine Gerichtsverhandlung für die Magnaten erfolgreich gewesen wäre.
Funkozilla hat geschrieben:Meiner Meinung war es hilfreich, während des ganzen Ablaufs mit allen Beteiligten freundlich und sachlich über den Vorgang zu sprechen. Mit rummeckern oder schreien hätte ich wohl nichts erreicht. Freundliche Hartnäckigkeit zahlt sich anscheinend aus.
Korrekt, Freundlichkeit zahlt sich fast immer aus.


Nochmals Danke für die ausführliche Schilderung. Solche Fallbeispiele sind immer recht interessant.

Gruß

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 30.07.2007, 14:11

hmm... eine domain ohne content und ein Markenrechtsverstoß..... hmm... die Marken gelten doch jeweils nur für die angemeldeten Leitklassen, und ein verstoß wäre es doch nur, wenn die domain Content auis einer der geschützten Klassen enthalten würde... oder gibts da noch andere Möglichkeiten?

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 30.07.2007, 15:12

net(t)worker hat geschrieben:hmm... eine domain ohne content und ein Markenrechtsverstoß..... hmm... die Marken gelten doch jeweils nur für die angemeldeten Leitklassen, und ein verstoß wäre es doch nur, wenn die domain Content auis einer der geschützten Klassen enthalten würde... oder gibts da noch andere Möglichkeiten?
Sehr bekannte Marken können auch "klassenübergreifend" gelten. Eine "leere Domain" ist kein Markenmissbrauch, aber es ist nicht zulässig den Domainnamen für die Verwendung durch Berechtigte zu blockieren. Wobei sich letzteres AFAIK nur auf die korrekte Schreibweise bezieht.

MfG
Thomas

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Funkozilla
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Beitrag von Funkozilla » 30.07.2007, 18:03

Thomas2 hat geschrieben: Sehr bekannte Marken können auch "klassenübergreifend" gelten.


Diese Marke kennt wirklich fast jeder Jugendliche, wenn er mal im Fernsehen die Werbung guckt.
Thomas2 hat geschrieben: Eine "leere Domain" ist kein Markenmissbrauch, aber es ist nicht zulässig den Domainnamen für die Verwendung durch Berechtigte zu blockieren. Wobei sich letzteres AFAIK nur auf die korrekte Schreibweise bezieht.
Genau da lag ja der Hase im Pfeffer: "AFAIK" - wer weiss, ob das, was ich denke zu glaube, nicht falsch ist?! Vor Gericht wollte ich das ja nun nicht gerade herausfinden... ;-)

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