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Also die Verzeichnisse kannste weglassen, wieso solltest du die fördern, du hast ihnen schon den Inhalt gegeben, musst du sie dann auch noch weiter unterstützen? Lass den Link einfach weg und trag dich in ein paar ohne Backlinkpflicht ein.
Also ich verkaufe Zimmerbrunnen und meine Partner sind querbeet gestreut.Wenn du zum Beispiel auch Artikel (also Texte) auf deiner Website hast kannst du sie im Text verlinken, das dürfte am besten für deine Partner sein.
Wie lustig, meine Eltern auch.Also ich verkaufe Zimmerbrunnen
Was dann noch übrigbleibt alles zusammen auf eine Unterseite "partnershops.html" hauen, mit Logografik und einem Beschreibungstext von 200 Zeichen versehen.[...] die <a href="partnershop.de/kabelklemmenunterseite.html" title="Kabelklemmen Shop">Kabelklemme</a> in die Öse[...]
Auf die paar Links in den Webkatalogen kannst du getrost verzichten! Das sind ganz bestimmt nicht die, die deine Seite stärker machen!zauberstern hat geschrieben:
Also dort habe ich mich halt schon eingetragen, aber ich kann die Links zu denen wegnehmen, dann streichen die mich halt auch. Wenn das besser für mich ist, dann mach ich es so.
Wenn ein Laden seine Preise „inkl. MwSt“ angibt, dann muss er auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben. Natürlich kann auch das „inkl. MwSt“ falsch sein, aber dann haben wir halt statt einem Impressumsverstoßer einen Steuerbetrüger ;)smartie hat geschrieben:prinzipiell korrekt, doch wo keine USt-IdNr. vorhanden, kann/muss man auch keine angegeben werden.
Oha, juristische Spitzfindigkeiten als Stolperfalle. Ich kann zwar nicht ganz nachvollziehen, warum man „einschließlich Steuer“ draufschreiben soll, wenn keine Steuer drin ist, aber sei's drum, dann nehme ich das mal so hin.Vikingmate hat geschrieben:@ Mork: Kleinunternehmer ohne Umsatznummer müssen im Onlineshop die Angabe inkl. MwSt. angeben. In der Rechnung darf diese nicht ausgewiesen werden. Sind zwei verschiedene Sachen.
Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene Sachen ;) Wenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.Ich weiss es von Abgemahnten, die das Gleiche, wie Du dachten. Wenn Du aber einen neuen Beschluss hast, dann bitte her damit.
Keine Ahnung. Vielleicht möchtest du Selbstanzeige erstatten? In jedem Falle solltest du aber mit ;) endende Sätze nicht allzu ernst nehmen.e-fee hat geschrieben:Und ich hab jahrelang bei meinen Promotionjobs mit Umsatzsteuer gewerkelt, ohne eine Umsatzsteuer-ID zu haben, ohne aber Steuerbetrug begangen zu haben - und nu? :oMork vom Ork hat geschrieben:statt einem Impressumsverstoßer einen Steuerbetrüger ;)
Also, nochmal:Mork vom Ork hat geschrieben:Oha, juristische Spitzfindigkeiten als Stolperfalle. Ich kann zwar nicht ganz nachvollziehen, warum man „einschließlich Steuer“ draufschreiben soll, wenn keine Steuer drin ist, aber sei's drum, dann nehme ich das mal so hin.Vikingmate hat geschrieben:@ Mork: Kleinunternehmer ohne Umsatznummer müssen im Onlineshop die Angabe inkl. MwSt. angeben. In der Rechnung darf diese nicht ausgewiesen werden. Sind zwei verschiedene Sachen.
Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene SachenIch weiss es von Abgemahnten, die das Gleiche, wie Du dachten. Wenn Du aber einen neuen Beschluss hast, dann bitte her damit.Wenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.
Ja ich meine natürlich, dass das Gericht es so entschieden hat. Und meiner Erachtens sind Gerichtsurteile rechtskräftig. Ich kann Dir nur sagen, dass zwei solche Fälle vom Gericht Verden urteilt worden sind. Vielleicht findest du was daüber.Mork vom Ork hat geschrieben: Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene SachenWenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.
Wo genau habe ich dem widersprochen, so dass du dich genötigt fühlst, es noch einmal in der eigentlich von mir zu erwartenden epischen Breite auszuführen?e-fee hat geschrieben:Also, nochmal:
Es ist in diesem schönen Land durchaus möglich, wenngleich vielleicht nicht der am häufigsten vorkommende Fall, kein Kleinunternehmer und somit umsatzsteuerpflichtig zu sein, aber dennoch keine Umsatzsteuer-ID zu haben. Es geht aber!