Bin leider nicht fündig geworden. Stattdessen habe ich haufenweise relevante Quellen (Anwälte, IHK, d.h. keine Foren und Boards) gefunden, die darauf hinweisen, dass man als Kleinunternehmer sowohl mit als auch ohne Angabe „inkl. MwSt.“ mit einem Bein im Knast steht: Mit Angabe ist dahingehend irreführend, als dass ein Gewerbetreibender eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erwarten könnte, aber natürlich nicht bekommt, und somit unterm Strich mehr zahlen müsste als vermutet. Ohne Angabe andererseits verstößt gegen die Angabepflicht aus der Preisangabenverordnung.Vikingmate hat geschrieben:Ich kann Dir nur sagen, dass zwei solche Fälle vom Gericht Verden urteilt worden sind. Vielleicht findest du was daüber.
Der beste Tipp, um aus diesem Dilemma rauszukommen, war schlichtweg, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.