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Erstens: wo geht es hier um den Domainnamen?Lord Lommel hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, daß Ortsnamen im Domainnamen theoretisch abmahnfähig sein könnten.
echt? Wieso dass denn? Ich habe ne Domain wo ein Ortsname drinn ist, aber bis jetzt nie Probleme bekommen.Lord Lommel hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, daß Ortsnamen im Domainnamen theoretisch abmahnfähig sein könnten.
Diese Rechtgrundlage ist nicht mehr aktuell. Mittlerweile ist es völlig unproblematisch, wenn sich jemand eine Domain mit Stadtanhängsel registriert.e-fee hat geschrieben:Zweitens: es ging dabei um so etwas wie "Tauchschule" Dortmund, weil dadurch die Annahme entstehen könnte, es handle sich um "die" (eine) Tauchschule in Dortmund. tauchschule-mueller-dortmund.de dürfte aber unproblematisch sein.Lord Lommel hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, daß Ortsnamen im Domainnamen theoretisch abmahnfähig sein könnten.
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Ja sorry, bei Bindestrichen denk ich immer gleich an Domain.WilliWusel hat geschrieben:Schön für Dich, aber es geht um den Titel, nicht die Domain.Lord Lommel hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, daß Ortsnamen im Domainnamen theoretisch abmahnfähig sein könnten.
Hilfe! Woher nimmst du diesen Quark? Der nächste Quark ist die Idee den ersten Quark durch Bindestriche zu reparieren ^^ Woher kommt diese Idee nun wieder ^^melanieklenk hat geschrieben:Ihr versteht was ich meine, durch den Firmennamen nehme ich keyword 1 und 2 die power.
Ein Urteil ist kein Gesetz, sondern die Auslegung von Gesetzen. Andere Gerichte können die Gesetze anders auslegen und entsprechend anders entscheiden.Dominik_ hat geschrieben:Mittlerweile ist es völlig unproblematisch, wenn sich jemand eine Domain mit Stadtanhängsel registriert.
https://www.webhosting-und-recht.de/urt ... 80619.html
Es geht nicht um Ortsnamen alleine, sondern um die Kombination eines allgemeinen, gewerbebezeichnenden Begriffs mit einem Ortsnamen, wie es eben bei „Tauchschule Dortmund“ der Fall war. Logischerweise können alle Dortmunder Tauschschulen diese Kombination für sich reklamieren, während beim Kunden durchaus nachvollziehbarerweise der Eindruck entstehen könnte, es gäbe nur eine echte Dortmunder Tauchschule - das ist (war) der Knackpunkt bei der Sache.ben174 hat geschrieben:echt? Wieso dass denn? Ich habe ne Domain wo ein Ortsname drinn ist, aber bis jetzt nie Probleme bekommen.Lord Lommel hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, daß Ortsnamen im Domainnamen theoretisch abmahnfähig sein könnten.