Da es meines Wissens tatsächlich einschlägige Urteile dazu gibt (habe leider keine Links parat), würde ich die Sache nicht so ganz auf die leichte Schulter nehmen. Auch solche Funktionen wie "diesen Artikel einem Freund empfehlen" sind von vielen Seiten verschwunden, weil Abmahnungen drohen können. Und wie ein Urteil ausfällt, hängt nicht von Eurem Rechtsverständnis, sondern vom Rechts- und Sachverständnis des jeweiligen Richters ab. Na, wird's Euch schon mulmig?
Und ganz wichtig zum Thema "Disclaimer": Man kann sich in Deutschland von seinen Pflichten nicht so einfach durch eine Erklärung freisprechen. Das ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Bestes Beispiel ist der so genannte Linkdisclaimer ("Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts..."), der sogar ins Gegenteil umschlagen kann... Der Richter kann nämlich argumentieren, dass man an diesem Disclaimer sieht, dass sich der Seitenbetreiber der rechtlichen Problematik bewusst war, sich aber um seine daraus erwachsenden Pflichten nicht geschert hat. Und außerdem hat das Hamburger Landgericht damals was ganz anderes gesagt. Dazu habe ich einen ganz interessanten Link:
www.internetrecht-rostock.de/disclaimer.htm