Münchener Anwalt legt wieder los. Abmahnwelle gegen private, nicht kommerzielle Hompages, die die Möglichkeit zum eCard versenden angeboten haben. Wer ist noch betroffen?
eCard versenden von www.xxx.net. Begründung:" unerwünschtes Werbeschreiben" Obwohl keine kommerziellen Interessen verfolgt wurden. Nur schöne Fotos gabs zu veschicken.
Verletzungshandlung
Am 16.5.05 haben Sie meinem Mandanten ein Werbeschreiben (hier eCard) mit dem Titel "Eine eCard wurde für dich hinterlegt übersand. bzw an einer solchen Versendung mitgewirkt
Jede Menge Hinweise auf Urteile, unzulässige Email Werbung...
Konsultiere einen Rechtsanwalt. Ersatzweise (dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein persönlicher Vorschlag ! Nicht daß ich hier noch abgemahnt werde ) :
"Sehr geehrter Herr RA von und zu,
Ihr Schreiben vom XX ging mir heute zu. Eine Unterlassungserklärung werde ich nicht abgeben.
Ich bin nicht verantwortlich für den Versand dieser Email an Ihren Mandanten, sondern stelle lediglich die technischen Voraussetzungen zum Versand einer Email bereit. Es ist nachgerade albern, mich nun als Versender dieser Email auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu wollen.
Ihr werter Mandant könnte ebensogut von sämtlichen Providern (mit Millionen Kunden), über die ein Emailversand technisch möglich ist, verlangen, dafür Sorge zu tragen, daß niemand in der Lage ist, speziell Ihrem Mandanten eine Spam-E-Mail zu senden.
Ihre Partei mag ihr Tagewerk mit sinnvollen Aktivitäten zubringen. Dem angekündigten Klageverfahren sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.
Hochachtungsvoll
Resi"
Zuletzt geändert von Garfield am 24.05.2005, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.