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LG Berlin machts dem LG HH nach

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miccom
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Beitrag von miccom » 30.11.2008, 17:54

LG Berlin: Mitstörerhaftung für Haftung für Google-Suchergebnisse auf eigener Webseite

Das LG Berlin hatte in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 08.07.2008 - Az.: 27 O 536/08) zu entscheiden, ob ein Webseiten-Betreiber, der die Suchergebnisse der bekannten Suchmaschine Google bei sich auf dem Portal einbindet, als Mitstörer haftet.

Die Berliner Richter haben diese Frage bejaht. Der Betreiber eines Online-Portals haftet danach ab Kenntnis für rechtswidrige Suchtreffer, wenn er die entsprechenden Inhalte nicht blockt.
https://www.dr-bahr.com/news_det_20081130130311.html
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Beitrag von Airport1 » 30.11.2008, 18:08

oh weia:

"Die Beklagte ist Domaininhaber und hat die Herrschaft über das, was auf ihrer Webseite angezeigt wird. Wie sie sicherstellt, dass sie die zu unterlassende Äußerung nicht mehr darstellt, ist ihre Sache. (...)"

da das wohl i.d.r. nicht moeglich ist heisst das: google suche ausbauen. denn dort koennte ja jemand *** eingeben und sich danach dann urploetzlich ueber die ergebnisse beschweren ,)
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unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 30.11.2008, 18:52

Ein paar Jahre Arbeit in der freien Marktwirtschaft täte solch einem Richter sicher gut. Vielleicht wüsste so manch ein Entscheider dann, was für einen Unfug er da ständig verzapft...

Cura
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Beitrag von Cura » 30.11.2008, 19:46

Erst richtig lesen! Dann meckern!

Das da ist ja etwas aus dem Zusammenhang gerissen!

>> Das LG Berlin hatte in einem aktuellen Urteil zu entscheiden, ob ein Webseiten-Betreiber, der die Suchergebnisse der bekannten Suchmaschine Google bei sich auf dem Portal einbindet, als Mitstörer haftet.

Mitstörerhaftung ist meiner Meinung nach hier die falsche Bezeichnung.

Die Portalbetreiberin hatte den bei G zu findenden, beanstandeten Artikel selbst verfasst und auf ihrer Webseite eingestellt und dafür eine Unterlassungserklärung unterfackelt.

Ob eine "Nachlässigkeit", so es denn eine war, so zu sanktionieren ist, dazu kann man geteilter Meinung sein.

miccom
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Beitrag von miccom » 30.11.2008, 20:18

Wieso klingt dann der Leitsatz so be...:
Leitsatz:

1. Bindet der Betreiber eines Online-Portals die Suchergebnisse von Google in seine eigenen Seiten ein, so haftet er ab Kenntnis für etwaige rechtswidrige Suchtreffer.

2. Die Beweislast für die Tatsache, dass es technisch unmöglich ist, einzelne Google-Suchergebnisse bei Übernahme auf die eigene Webseite zu blockieren, trägt der Betreiber des Online-Portals, der sich auf diesen Umstand beruft.
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Cura
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Beitrag von Cura » 30.11.2008, 21:55

Das musste den Autor des Leitsatzes fragen. Nicht mich!

Hobby_SEO79
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Beitrag von Hobby_SEO79 » 01.12.2008, 00:57

Zitat:
Die Berliner Richter haben diese Frage bejaht. Der Betreiber eines Online-Portals haftet danach ab Kenntnis für rechtswidrige Suchtreffer, wenn er die entsprechenden Inhalte nicht blockt.

Das doch okay. Ab Kenntniss!
Also bekommt man keine bescheuerten Abmahnung mit unseriösen Summen, sondern kann reagieren. Das ist schonmal gut!

Ob der Rest auch so gut gewählt ist, kann ich natürlich net sagen, weils mich noch nicht betroffen hat.

DeppJones
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Beitrag von DeppJones » 01.12.2008, 12:31

1. Bindet der Betreiber eines Online-Portals die Suchergebnisse von Google in seine eigenen Seiten ein, so haftet er ab Kenntnis für etwaige rechtswidrige Suchtreffer.
Wieso hafte ich dafür, und nicht derjenige, der die 'rechtswidrigen Suchtreffer' produziert?

Google zu verklagen, traut sich mal wieder keiner, obwohl dort der eigentliche Ursprung der Rechtswidrigkeit liegt...

miccom
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Beitrag von miccom » 01.12.2008, 12:47

DeppJones hat geschrieben:Google zu verklagen, traut sich mal wieder keiner, obwohl dort der eigentliche Ursprung der Rechtswidrigkeit liegt...
Die liegt doch beim Urheber...
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DeppJones
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Beitrag von DeppJones » 01.12.2008, 13:14

Ich hätte wohl besser 'Ursprung der Mitstörung' schreiben sollen.

Cura
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Beitrag von Cura » 01.12.2008, 15:03

Dieses Urteil ist absolut einzelfallbezogen und nicht allgemein übertragbar.

Auch Wertungen eines Gerichts muss man im Zusammenhang sehen.

Das ist der Kernsatz:

>> Die Beklagte ist Domaininhaber und hat die Herrschaft über das, was auf ihrer Webseite angezeigt wird. Wie sie sicherstellt, dass sie die zu unterlassende Äußerung nicht mehr darstellt, ist ihre Sache. (...)

Die Dame hatte irgendwas geschrieben, was wohl nicht so ganz der Wahrheit entsprach, hatte sich verplichtet die Inhalte von Ihrer Seite zu nehmen und dann den Zugang zu den zu unterlassenden Äusserungen über ihre Seite wieder über die G-Suche möglich gemacht, bzw. die G-Ergebnisse wohl in ihren Seiten dargestellt.

Cest tout.

catcat
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Beitrag von catcat » 01.12.2008, 19:32

Hab ich auch so verstanden, Cura.

ich verstehe nur nicht, wieso das nu alle gleich so seltsam interpretieren.

Und ich verstehe nicht, wieso es dazu erst zu einem urteil kommen musste - hat die Dame niemand aufgeklärt, das es Proxys und Wordpress gibt?

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Beitrag von Airport1 » 01.12.2008, 21:52

> ich verstehe nur nicht, wieso das nu alle gleich so seltsam interpretieren.

weils "zusammengefasst" ("leitsatz") ganz anders rueberkam. traue keinem artikel den du nicht vollstaendig im original gelesen hast ;)
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Beitrag von seonewbie » 01.12.2008, 22:49

Warum trauen sich diese feigen Richter nicht an den ran
der die Suchergebnisse liefert?

Verlogenes Pack!

Ich sag nur Huch Media gegen Arcor und Huch Media gegen Google.

https://www.gulli.com/news/huch-vs-porn ... 007-12-13/

Bei der kleinen Arcor haben unsere Fascho Richter noch ne grosse
klappe wobei man dann gegen Google sofort den Schwanz eingezogen
hat und genau das Gegenteil behauptet von dem was man gegen Arcor
vorgebracht hat.

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Beitrag von Cura » 01.12.2008, 23:20

Oh Seonewbie, noch nicht ausgeschlafen, nix gelesen oder wieder mal nichts verstanden?

Warum sollte irgendein Richter vor G zu Schwanz einziehen?

Also mir persönlich würdest Du einen Gefallen tun, wenn Du Deine Vorträge zu Rechtlichem in Zukunft gegen Null reduzieren könntest.

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