https://www.dr-bahr.com/news_det_20081130130311.htmlLG Berlin: Mitstörerhaftung für Haftung für Google-Suchergebnisse auf eigener Webseite
Das LG Berlin hatte in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 08.07.2008 - Az.: 27 O 536/08) zu entscheiden, ob ein Webseiten-Betreiber, der die Suchergebnisse der bekannten Suchmaschine Google bei sich auf dem Portal einbindet, als Mitstörer haftet.
Die Berliner Richter haben diese Frage bejaht. Der Betreiber eines Online-Portals haftet danach ab Kenntnis für rechtswidrige Suchtreffer, wenn er die entsprechenden Inhalte nicht blockt.