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Was haltet ihr von dem Verhalten dieses Artikelverzeichn.?

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fred_bacher34
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Beitrag von fred_bacher34 » 07.06.2007, 13:05

Mh... ich denke, dann ist es doch ok. Es ist nicht dein Artikel, somit kannst du ihn wo anders einreichen und du hast ihn doch gebeten den Artikel raus zu nehmen oder die Links wieder herzustellen. Dann her er eine von deinen Bitten erfüllt.

Am besten nicht aufregen. Stehst eh auf Platz 1 und damit verlierst du gerade mal 2 Links. Deine Seite sollte eh deutlich stärker sein.

Ich finde so etwas noch besser, als wenn man hochwertige Startseitenlinks einfach so verliert und nicht einmal etwas von mitbekommt. :)

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Sumatis
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Beitrag von Sumatis » 07.06.2007, 15:10

Formal gesehen mag es legitim sein, wenn er den Artikel umgeschrieben hat, aber in Ordnung ist es nicht.

Wenn er hinter seinem Tun steht, dann kann er es doch öffentlich hier vertreten.

Ich habe kürzlich auch entdeckt, dass einer meine Artikel umschreibt und veröffentlicht und kann formal auch nichts dagegen machen. Ärgern tut es trotzdem, habe mir schon überlegt ihn anzuschreiben. Ist aber kein AV-Betreiber, sondern die direkte Konkurrenz.
Zuletzt geändert von Sumatis am 07.06.2007, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.

ducky
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Beitrag von ducky » 07.06.2007, 18:47

Ich habe ihn auf die Diskussion hier im Forum aufmerksam gemacht. Wenn der Eier in der Hose hätte, würde er sich dieser Diskussion vielleicht auch mal stellen.

Das mag formal ja richtig sein und ich denke ich habe da rechtlich keine große Handhabe - aber es keine seriöse Herangehensweise, so etwa ist einfach nur eine Sauerei...

Aber letztendlich wird sich der Betreiber ins eigene Fleisch schneiden.

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Harley
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Beitrag von Harley » 07.06.2007, 22:21

Normalerweise ist es ja auch illegal Texte einfach nen bisschen umzuschreiben, solange sich der neue text dann nicht inhaltlich vom alten genug abhebt um selbst auch geschützt zu sein.
Also wenn er ihn einfach nur nen bisschen umgeschrieben hat, könntest du ihn abmahnen.
Ich bin aber kein Rechtsexperte, also kann sein dass ich mich irre.

Schwede
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Beitrag von Schwede » 08.06.2007, 08:44

Also wenn er ihn einfach nur nen bisschen umgeschrieben hat, könntest du ihn abmahnen.
Das wäre allerdings m. E. eine etwas übertriebene Reaktion. Ich glaube unsere Justiz hat auch andere Aufgaben zu erledigen.

Ein Beenden der Zusammenarbeit und das "Luft machen" in einem Forum (wie hier geschehen) reicht als Reaktion völlig aus.

Einen gewissen Schaden erntet der AV-Betreiber jetzt ohnehin schon, da wahrscheinlich (nach diesem Thread hier) deutlich weniger Artikel mit einem gewissen Qualitätsstandard eingereicht werden und somit die Qualität des AV auch leidet.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.06.2007, 09:59

Jo, denke ich auch... in so manchem blog kann man darüber auch schon nachlesen... ich vermute von einigen Artikelverzeichnislisten wird er entfernt werden.... im grunde geht sowas doch auch nicht...

chrizz
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Beitrag von chrizz » 08.06.2007, 10:19

Harley hat geschrieben:Normalerweise ist es ja auch illegal Texte einfach nen bisschen umzuschreiben, solange sich der neue text dann nicht inhaltlich vom alten genug abhebt um selbst auch geschützt zu sein.
Also wenn er ihn einfach nur nen bisschen umgeschrieben hat, könntest du ihn abmahnen.
Ich bin aber kein Rechtsexperte, also kann sein dass ich mich irre.
abmahnen....so ein inflationätrer gebrauch derzeit...manman....^^ abmahnen kann man nur bei wettbewerbsverstößen. das setzt allerdings voraus, dass es sich um einen wettbewerber handelt. und so wie's klingt ist dem nicht so. folglich kannst du auch nicht abmahnen.
und verstöße gegen das UrhG sind eh nicht abmahnfähig. was du machen kannst: du kannst ihn verklagen, wg. eines Verstoßes gegen das UrhG, denn: Man kann zwar Werke die per Definition urheberrechtlich geschützt sind be- oder verarbeiten und es entsteht ein neuer Urheberrechtsanspruch, aber das bedeutet nicht, dass der alte erlischt. Der kann dann nämlich, (sofern es nachweislich ist) seine Rechte geltend machen...

cheers

Schwede
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Beitrag von Schwede » 08.06.2007, 11:02

Fairerweise möchte ich hier nicht unerwähnt lassen, dass mir soeben aufgefallen ist, das ein mirbekannter "Linkmaskierter" Artikel des betreffenden AVs jetzt wieder zurückgeändert wurde, so dass die Links wieder von den Lesern des Artikels gefunden werden können.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.06.2007, 11:11

Schwede hat geschrieben:Fairerweise möchte ich hier nicht unerwähnt lassen, dass mir soeben aufgefallen ist, das ein mirbekannter "Linkmaskierter" Artikel des betreffenden AVs jetzt wieder zurückgeändert wurde, so dass die Links wieder von den Lesern des Artikels gefunden werden können.
ah... dann trägt diese diskussion ja doch Früchte... :wink:

ducky
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Beitrag von ducky » 08.06.2007, 11:21

Auch ich kann Erfolge vermelden - leider nicht meine Sache betreffend - aber immerhin.

Der Betreiber des AV, hat die Links in anderen betroffenen Artikeln die ich in seinem AV recherchieren konnte wieder entmaskiert. Anscheinend wird ihm die Sache doch wohl zu heiß...

Für mich hat die Sache aber 2 Aspekte:

1. Es gehört sich nicht die Links in den eingereichten Artikeln zu maskieren
2. Es ist ein Unding, dass Betreiber eingereichte Artikel plagieren und dann anstelle des Originalartikels setzen.

Rdata
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Beitrag von Rdata » 08.06.2007, 13:34

Ich kann die Betreiber kaum verstehen die so was machen! Ich werde heute in unsere richtlinien schreiben das wir wenn einmal ein artikel von geek.de angenommen wurde er nicht mehr verändert wird!

Aber anders gesagt ich kann auch viel labern! Aber ich werde trotz dessen keine links maskieren auch wenn ich dafür einen grund sehen sollte! Ich bekomme ja schließlich von euch den content und der bringt auch so schon einige besucher!!

Grüße Rdata

ducky
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Beitrag von ducky » 09.06.2007, 11:13

Der Betreiber hat sich anscheinend die Kritik noch mals zu Herzen genommen. Er hat den Artikel noch mal umgeschrieben und versucht sich etwas weiter vom Originalartikel zu entfernen. Herausgekommen ist dabei ein völlig belangloser, mit dem Suchwort gespickter Text, wo kaum ein Satz im Zusammenhang mit dem vorherigen steht. Der Text hat das Niveau einer besseren Babblefish-Übersetzung.

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