So wie ich das sehe, wäre das nur in Ordnung, wenn der Betreiber des ursprünglichen AV eine entsprechende Befugnis zur Weiterverwendung vom Autor hätte und sie selbst entsprechend nutzen würde. Aber ein Dritter, der sich einfach bedient...getafamousface hat geschrieben:Gibt es für die nicht Rechtsgrundlagen, dass die das doch dürfen?
Ist doch auch bei Callcentren, dass die sich in einer Grauzone befinden, obwohl ja bekannt ist, dass unerwünschte Werbung per Telefon absolut verboten ist.