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(Kein Link Farm / Linktausch Börse usw.)
Anonymous

Beitrag von Anonymous » 10.11.2007, 16:49

Sumatis hat geschrieben:Tatsache ist, dass Rechtsanwälte wegen der Impressumspflicht Webmaster gebührenpflichtig abmahnen und zwar in großer Zahl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da jedes Mal von einem anderen einen Auftrag haben, der geltend macht, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Wie kann denn jemand, ein Internet-Nutzer, durch ein fehlendes oder unvollständiges Impressum in seinen Rechten verletzt sein?
Naja... der Anwalt braucht doch bei so einfach gelagerten Fällen einen Auftraggeber damit er die Gebühren berechnen kann... https://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=936

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Sumatis
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Beitrag von Sumatis » 10.11.2007, 16:59

Hab auch nen Link gefunden:
https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Möglicherweise hat sich die Rechtslage dazu auch etwas geändert, aber nach heutigem Stand darf ein RA ohne Auftrag und nur zum Geldverdienen durch Mahngebühren nicht mahnen. Wenn das heute noch RA machen, dann ist das sehr gewagt und hofft vermutlich auf leicht einzuschüchternde Webmaster. Das betrifft aber nur das Impressum.

In obigem Fall geht es um Copyright. Theoretisch könnte jeder Betroffene da den Webmaster auch selbst kostenpflichtig abmahnen.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 10.11.2007, 17:11

Sumatis hat geschrieben:In obigem Fall geht es um Copyright. Theoretisch könnte jeder Betroffene da den Webmaster auch selbst kostenpflichtig abmahnen.
kostenpflichtig abmahnen lassen... oder selber kostenlos abmahnen (Ersatz des Portos/Materialkosten etc.)....

die Abmahngebühren dürfen nur die wirklich entstandenen Ausgaben erstatten... aber ggf. wäre auch ein Schadensersatz zusätzlich drin...