Naja... der Anwalt braucht doch bei so einfach gelagerten Fällen einen Auftraggeber damit er die Gebühren berechnen kann... https://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=936Sumatis hat geschrieben:Tatsache ist, dass Rechtsanwälte wegen der Impressumspflicht Webmaster gebührenpflichtig abmahnen und zwar in großer Zahl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da jedes Mal von einem anderen einen Auftrag haben, der geltend macht, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Wie kann denn jemand, ein Internet-Nutzer, durch ein fehlendes oder unvollständiges Impressum in seinen Rechten verletzt sein?