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von philo3 » 05.02.2006, 13:41
da es sich um eine "gattungsbezeichnung" handelt sehe ich was das markenrecht angeht kein problem, zumal ich selber eine zeitschrift mit gleichem titel seit nunmehr 14 jahren veröffentliche.
es geht nur darum, dass sich in zukunft keyword.de einfach besser macht und professioneller aussieht.
ist also eine umleitung per 301 von e-keyword.de auf keyword.de ok?
beide url sind bei unterschiedlichen providern registriert.
kann ich also per 301 von einer ip auf eine ander umleiten ohne dass es probleme gibt?
ich hatte auch gedacht (wie oben beschrieben) vielleicht statt einer umleitung zwei seiten zu gestalten.
es gibt ja zwei möglichkeiten was die links aus den pdfs angeht:
pdf liegt auf keyword.de -> linkt auf -> e-keyword.de -> von dort link zurück zu keyword.de
oder
pdf liegt auf keyword.de -> linkt auf -> e-keyword.de -> von dort umleitung auf keyword.de
bringt für keyword.de ein link nicht mehr als eine 301 umleitung?
andererseits.... 400 links auf eine relativ leere seite... sieht auch blöd aus.
interessant wäre die frage, ob g**gle bei einer umleitung im sinne von 301 die sache so versteht, dass der linkt direkt auf keyword.de geht, oder ob es als link auf eine 301 umleitung verstanden wird.
die zweite frage wäre dann ob es zwischen beiden versionen einen unterschied gibt.
würde mich ärgern, wenn ich mich selber ins abseits befördere. da ich am anfang stehe möchte ich einfach nichts falsch machen.