Das würde ich auch so sehen, schließlich geht von dir keine Handlung aus. Du hast doch, bevor die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung einging, bereits das nun beanstandete Verhalten unterlassen. Damit fehlt ein Abmahngrund.
Ziel einer Abmahnung ist es schließlich, das Fehlverhalten zu beseitigen. Du begehst ja aber kein Fehlverhalten (mehr).
Wenn andere ohne dein Wissen und ohne dein Einverständnis sich ihnen fremde Inhalte aneignen und diese zeigen, bist nicht du der Störer, sondern diejenigen.
An den sollten sie sich auch wenden.
Ist jetzt mal so meine laienhafte Meinung und keine Rechtsberatung, aber ich würde denen das so schreiben. Vielleicht erklärst du ihnen bei der Gelegenheit auch, was ein Cache ist
Vielleicht benennen die ja aber auch Google im Verfahren als Zeuge, und Google muß dann seine Technik offenlegen. Damit könntest du viel Geld verdienen, wenn du dich verklagen läßt
