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Cura hat geschrieben:Korrektur, sollte natürlich heissen: ...
Im Urteil geht es wohlgemerkt um die Setzung von Links durch Mitglieder seiner eigenen Website zu fremden Websites, auf denen Markenverletzungen betrieben werden.Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 31/2004 vom 12. März 2004 zum BGH-Urteil vom 11. März 2004 (I ZR 304/01 – Plagiate-Versteigerung):
»Damit komme eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht. Ein solcher Anspruch setze zweierlei voraus: Zum einen müßten die Anbieter [...] im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben [...]. Zum anderen müßten für die Beklagte zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestanden haben, um eine derartige Markenverletzung zu unterbinden. Ihr sei nicht zuzumuten, jedes Angebot, das in einem automatischen Verfahren unmittelbar vom Anbieter ins Internet gestellt wird, darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt würden. Werde ihr aber ein Fall einer Markenverletzung bekannt, müsse sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, daß es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme«.
Deshalb wollte MarGan die Adresse.Scubi hat geschrieben:Wenn Du aus der Nummer rauskommst, indem Du nachweisen kannst, das Du Google gebeten hast die Seiten aus dem Cache zu löschen, dann mach das.
GlücksritterScubi hat geschrieben:...im nächsten Leben werde ich Anwalt..da gewinne ich immer..auch wenn ich verliere.