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Cura
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Beitrag von Cura » 29.07.2011, 21:50

>> Ne, ich kann sogar so weit denken, dass die Rechtsprechung in Belgien für uns total uninteressant sein könnte,

Jo, dann denkmal. Da die Rechtssysteme in Europa auf demselben Recht aufgebaut sind, unterscheidet sich das was hinten rauskommt dann logischerweise nicht allzu sehr in seinen grundsätzlichen Ergebnissen.

Und ist Belgien nicht auch Teil der EU?

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Barthel
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Beitrag von Barthel » 29.07.2011, 22:24

Ist doch egal, die Nuancen machen es halt aus. Um mal bei der Burka zu bleiben: die ist bei uns bei Behörden etc. auch verboten, privat darf jeder machen, was er will. Das sehen die Belgier anders und von der EU gibt es keine Regelung. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es ein EU oder DE Gesetz gegen Suchmaschinen gibt, obwohl die ja nun etwas länger auf dem Markt sind. d.h. was da in Belgien beschlossen wurde sieht ein Gericht in Hamburg evtl. anders als eines in München, wäre beim Thema Internet ja nicht das erste Mal ;)

Um mal wieder zur Sache zurückzukommen:
Cura hat geschrieben: Ich stelle ja nichts ins Internet, sondern auf meinen externen Server und damit erteile ich zunächst mal keinerlei Erlaubnis. Was, wenn meine Webseite nur einen erlauchten Kreis zugänglich sein soll, denen ich die Domain bekannt mache? Und es soll immer noch Leute geben, die nicht wissen wie Internet und die Bots funktionieren, wie man im Übrigen auch manchmal an Fragen selbst hier in diesem Forum erkennen kann.
Die Erlaubnis erteilst du im Prinzip indem du deinen Server von außen zugänglich machst. Das ganze ist ein wenig so als wenn ich mich nackt auf den Marktplatz stelle und dann nur einem erlauchten Kreis erlaube hinzusehen... Ich glaube es ist common sense, dass man Daten, die man nicht öffentlich machen will, explizit verstecken muss und wer einen Webserver betreibt und nicht weiß, dass das Internet von Bots gecrawlt wird, sollte lieber die Finger vom eigenen Webauftritt lassen und sich jemanden in's Boot holen, der sich damit auskennt. Man muss nämlich nicht alles selber wissen oder können...

Ein ähnliches Beispiel wären zum Beispiel Router, die im Auslieferungszustand offen sind wie Scheunentore. Wenn der Nachbar über deine Internetverbindung die Server der CIA hackt, hilft dir die "ich hab die Anleitung nicht gelesen" Ausrede auch nicht viel. Manchmal muss man sich einfach informieren, bevor man etwas benutzt...

Ach ja und um das Crawlen von Inhalten per default zu unterbinden muss man das ja auch irgendwie technisch realisieren. Mich würden mal deine Ideen zur Umsetzung des ganzen interessieren, vor allem in Hinsicht auf die von dir erwähnten User ohne Plan, die dann natürlich vor ziemlichen Problemen stehen, wenn sie ihre Inhalte doch einer Suchmaschine zur Verfügung stellen wollen. Ich hoffe spätestens hier wird klar, dass die aktuelle "Crawlen erlaubt wenn nicht explizit verboten" Variante a) den Wünschen der überwiegenden Mehrheit der Webseitenbetreiber entspricht und b) einfach die praktikabelste Lösung ist.

Cura
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Beitrag von Cura » 29.07.2011, 23:17

So, jetzt könnten wir den Fred an der Stelle löschen und wieder von vorne anfangen. Vom gebetsmühlenartigen Wiederholen derselben Argumente werden diese nicht stichhaltiger.

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 22.08.2011, 10:39

SEO-NERD hat geschrieben:Internetrecht ist halt noch zu jung als das solche Fragen beantworten werden könne, das Einzige was schon kräftig sind Abmahnungen.
Welches Internetrecht? Urheberrecht ist alt. Auch wie Willenserklärungen gebildet werden oder zu interpretieren sind, ist nicht neu.
planta hat geschrieben:So sehe ich das auch.
Es stellt wohl kaum jemand etwas ins Netz der seine Inhalte geheim halten will.
Um "geheim halten" geht es nicht. Wer was öffentlich erreichbar ins Internet stellt, der gibt die Erlaubnis das zu Lesen (falls man die Erlaubnis überhaupt braucht), für mehr aber erst mal nicht.
Barthel hat geschrieben:Und genau an der Stelle muss man sich dann eigentlich über Google und Co informieren. Bloß weil viele einfach Sachen in's Netz stellen und sich freuen, heißt das noch lange nicht, dass es da keine Regeln gibt... Sehr viele Hobbywebmaster verstoßen z.B. gegen das Urheberrecht, weil sie sich irgendwelche Bildchen für ihre Webseite im Netz zusammensammeln. Denen hilft bei einer Klage die "hab ich nicht gewusst" Ausrede auch nicht...
Du haust hier zwei Sachen in einen Topf, Unwissen über Gesetze (welches nicht vor Strafe schützt) und Unwissen über irgendwelche Umstände (welches vor Strafe und anderem schützen kann aber nicht muß).
Barthel hat geschrieben:Du verteidigst hingegen genau solche Leute, die einfach mal loslegen ohne sich zu informieren. Das sind dann die gleichen, die ... in's Netz gehen, dort alles anklicken, was sich anklicken lässt und sich dann über die vielen Viren und Trojaner wundern...
Und Viren und Würmer zu verbreiten/nutzen ist legal bzw. sollte es deiner Meinung nach sein?
lois69 hat geschrieben:...keine sperre irgendwelcher art dann ist eine seite allgemein fuer jeden frei zu benutzen
Wobei sich "fuer jeden frei zu benutzen" grundsätzlich erst mal aufs Lesen beschränkt und das, was die Schranken des Urheberrechts zulassen (zumindest, was urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte angeht).
KAW hat geschrieben:Im Internet fehlen klare Regeln und ein Anfang wäre, die Bestätigungsanforderung und nicht die stillschweigende Erlaubnis.
So sagt es das Gesetz und so ist es doch auch, nur wissen das kaum welche und denen man es sagt, die wollen es oft nicht lesen, wahrhaben oder sich merken. Das Urheberrecht gilt auch im Internet und auch für Suchmaschinen. Ein HTML-Dokument nach HTML-Standard beinhaltet (meines Wissens/Verständnis nach) immer eine Willenserklärung. Ein Willenserklärung, ist auch dann eine, wenn der Erklärende sie gar nicht geben wollte oder gar nicht weiß, daß er sie gibt (in den Fällen kann sie angefechtet werden).
Hier auch schon diskutiert:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... ung#468115
https://www.abakus-internet-marketing.d ... ung#471051
(da ich die Diskussion dort mit cura geführt habe sei gesagt, cura steht bei mir auf "ignore")
https://www.abakus-internet-marketing.d ... onk#769810
https://de.wikipedia.org/wiki/Plonk
KAW hat geschrieben:warum muss ich wissen, wie irgendwelche Suchmaschinen Funktionieren.
e-fee hat geschrieben:Genau deshalb gibt es ja den robots.txt-Standard, auf den nicht nur Google hört, sondern alle braven Bots.
Wie ich schon, ohne Widerwort von Dir, erklärt habe, regelt die robots.txt den Zugriff auf die Ressource, sprich das Lesen. Wie ich auch schon erklärt habe, kann man das Lesen nicht verbieten (jedenfalls nicht einseitig, per Vertrag kann man schon). Die robots.txt stellt also eine Bitte/Empfehlung dar. Das Fehlen dieser Bitte/Empfehlung hat keinen Einfluß auf das was mit ihr so wie so nicht zu regeln ist, z.B. das Indexieren oder die Übernahme von Inhalten darüber hinaus.
Barthel hat geschrieben:Wenn du eine Webseite veröffentlichst, dann willst du sie doch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Deshalb ist es nicht verkehrt davon auszugehen, dass deine Seiten in den Index sollen.
Nur wenn man sich mit dieser Vermutung irrt, dann muß man als Indexierender ggf. die Konsequenzen tragen.
Barthel hat geschrieben:Sollen sie es nicht, kannst du es ja explizit verbieten, wie e-fee es beschrieben hat.
Man muß die Indexierung nicht verbieten, es reicht, wenn man die Erlaubnis nicht erteilt, dazu muß man bei HTML-Dokumenten dafür sorgen, daß man sie nicht erteilt (mittels Metatags, nicht mittels robots.txt), bei allen anderen Inhalten muß man meines Wissens nach gar nichts tun.
Barthel hat geschrieben:Eine Regelung wie du sie da andenkst ist doch quatsch, wenn die überwältigende Mehrheit aller Seiten in den Index will...
Die überwältigende Mehrheit stellt Inhalt in Form von HTML ins Internet, einem Standard deren "Erfinder" sich Gedanken darüber gemacht haben und deshalb die Willenserklärung eingebaut haben. Man muß sich nur entscheiden welche Willenserklärung man abgibt.
Barthel hat geschrieben:Jup, die haben das Ding gewonnen sind aus dem Index geflogen und wollten dann wieder rein, weil ja alles nicht so gemeint war.
Die haben nicht wegen der Indexierung geklagt, sondern wegen der Übernahme von Inhalten in die google-news. Oder hast Du da andere Informationen?
Barthel hat geschrieben:Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es ein EU oder DE Gesetz gegen Suchmaschinen gibt, obwohl die ja nun etwas länger auf dem Markt sind.
Warum sollte es so ein Gesetz auch geben und was sollte es regeln?
Barthel hat geschrieben:Ein ähnliches Beispiel wären zum Beispiel Router, die im Auslieferungszustand offen sind wie Scheunentore. Wenn der Nachbar über deine Internetverbindung die Server der CIA hackt, hilft dir die "ich hab die Anleitung nicht gelesen" Ausrede auch nicht viel. Manchmal muss man sich einfach informieren, bevor man etwas benutzt...
Das ist kein ähnliches Beispiel. Aber Du hast Recht, die Ausrede hilft Dir dann nichts, aber die Tatsache, daß nicht Du es warst, der eine Straftat begangen hat hilft Dir.




Noch mal in der Wirkung zusammengefaßt:
- Für das Lesen von öffentlich zugänglichen Inhalten braucht man keine Erlaubnis, zumindest keine Explizite.
- Für das Indexieren von öffentlich zugänglichen Inhalten braucht man eine Erlaubnis, wenn man eine braucht, z.B. weil der Inhalt urheberrechtlich geschützt ist und keine Schranke des Urheberrechts greift.
- Eine Erlaubnis ist eine Willenserklärung.
- Eine Willenserklärung ist dann eine Willenserklärung, wenn sie objektiv eine Willenserklärung ist. Was der Erklärende ggf. abweichend wirklich erklären wollte ist irrelevant.
- Der HTML-Standard sieht die Willenserklärung zur Indexierung in HTML-Dokumenten vor. Stellt man Inhalte in Form von HTML-Dokumenten ins Netz, dann gibt man eine Willenserklärung ab. Wenn diese Willenserklärung "noindx" lauten soll, dann muß man das auch reinschreiben, sonst lautet sie "index"*.
- Für die Nutzung von Inhalten über die Indexierung hinaus benötigt man eine weitergehende Erlaubnis, wenn das Urheberrecht oder andere Gesetze die Erlaubnis als notwendig vorsehen.


*Das ist der einzige Punkt, der sich nicht direkt aus einem Gesetz ergibt und bei dem ich mir nicht auch nicht absolut sicher bin ob er stimmt (aber bisher hat mir nie jemand auch nur widersprochen).

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