Karlsruhe (ddp.djn). Die im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen 16 Lotteriegesellschaften dürfen die Bezeichnung "Lotto" nicht mehr exklusiv verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass die seit 1997 für den Lottoblock eingetragene Marke "Lotto" weitgehend gelöscht werden muss.