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ein sachlicher Brief ans Schulamt mit Bitte um Rückantwort. Niemals an den Lehrer selber rangehen, dann verbaust Du deinem Junior die Zukunft! Bei dem Unfall kannst Du evtl unterlassene Hilfeleistung geltend machen.Lehrer sind ein äußerst schwieriges Klientel, da den richtigen Weg zu finden, ist nicht einfach.
<keine Rechtsberatung>besser direkt von einem Anwalt schreiben lassen?
Das ist mal ein vorschlag, dem kann ich nur zustimmen.Nullpointer hat geschrieben:ich empfehle der lehrerin mal einen austauschtag ein einer berliner grundschule ihrer wahl. es reicht wohl auch ein halber, dann ist sie therapiert.
Als Elternteil den Dienstweg einhalten? Vergiß es. Wenn dann ist es eine Frage der Vernunft. Aber in so einem Fall ... wenn es so ist, dann ist vielleicht sogar ein Straftatbestand erfüllt. Auf jeden Fall darf die Lehrerin keinen Schüler unbeaufsichtigt auf den Gang stellen, gleich gar nicht in dem Alter und dem Zustand! Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun.fairsand hat geschrieben:@networker soweit ich weiß muß man vor weiteren Schritten erst mit der Schulleitung reden.![]()
Ich denke eher, du siehst das Ganze ein wenig locker.ole1210 hat geschrieben:Kann es sein, das ihr hier MASSLOS übertreibt?
Ist Geld zu bekommen der einzige Grund warum man zu einem Anwalt gehen könnte? Bist Du sicher, daß keine strafbare Handlung vorliegt? Man kann sich auch durch Unterlassung strafbar machen. Warum den Dienstweg einhalten?brusau hat geschrieben:RA is sinnnlos... Geld wirst du da eh nicht sehen.
^^ und ne Starfe wird die auch nicht bekommen weils ja keine starfbare Handlung war.
Geh wie schon gesagt den Dienstweg.
Lehrer->Schulleiter->Schulamt
Lässt du einen weg und der bekommt das mit dann ist der Megasauer und dein kleiner hat wenig davon
"Allesamt" bezieht sich doch hoffentlich auf die, die Du kennst.Garfield hat geschrieben:Auch aus meinem Berufsleben heraus kenne ich diverse Lehrer. Es sind allesamt besserwisserische, hochnäsige Idioten, die nix kapieren, und zwar durch die Bank - reine Fachidioten.
was das angeht würde ich mich mal erkundigen ob das nicht unterlassene hilfeleistung ist; des weiteren kann man es auch als verletzung der aufsichtsplicht sehen ...fairsand hat geschrieben:Machen wir es mal kurz: Sohnemann kann nix dafür...(3.Schuljahr)
Er hatte einen Schulunfall, ist in der Pause auf den Kopf gefallen, mußte brechen, weil andere Kinder sich ekeln, setzte sie ihn ca. 1-1,5h mit einem Mülleimer vor die Tür, bis er selbst uns benachrichtigen durfte.
Als meine Frau dort ankam war er schon nicht mehr ansprechbar...