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Lehrer abmahnen..........

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Garfield
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Beitrag von Garfield » 28.06.2006, 13:59

@brusau:

Die Lehrerin entscheidet also, ob sie einen kotzenden Jungen mit offensichtlich einen Arztbesuch notwendig machenden körperlichen Beschwerden mal eben ne Stunde, weil ihr grade danach ist, auf den Flur stellt ?

Nene, so weit sind wir Gott sei's getrommelt noch nicht. Da könnten wir ja auch gleich wieder die Rohrstöcke auspacken und den Kleinen auf die Finger kloppen, bis sie nicht mehr schreiben können.

Und wenn sie angepisst ist, weil jemand die Härte des Gesetzes zur Anwendung bringt, sollte sie es meiner Meinung nach sein. Ich würde eine sofortige schriftliche Entschuldigung fordern oder sämtliche Register ziehen.

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Garfield
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Beitrag von Garfield » 28.06.2006, 14:07

Übrigens, @Fairsand:

Frist für die Erstattung der Strafanzeige / Stellung eines Strafantrags dürften drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter sein.

Ggf. nicht verpassen !

fairsand
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Wohnort: Niederhofen

Beitrag von fairsand » 28.06.2006, 16:16

Danke @all
Hier mal kurz zur Info.

Mathearbeit wird schon mal nicht bewertet! ;-)

Stelle mir jetzt schon mal ein paar Fragen für Morgen zurecht.


Steht mir als Vater eine Kopie des Unfallsberrichts zu?

Gruß

Peter