Oh Gott, jetzt geht schon wieder diese Diskussion über "Unlauteren Wettbewerb" und "Impressumspflicht" los
Aber hauptsache was dazu gesagt, auch wenn man keine Ahnung davon hat.
Und über Gif-Impressen habe ich ja auch schon bereits ausführlich referiert, warum diese nicht der Impressumspflicht entsprechen, siehe
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 30117.html
Eine Impressumspflicht besteht für einen "geschäftsmäßigen" Betrieb, es wird allgemein davon ausgegangen, daß hierbei ein dauerhafter/längerfristiger Betrieb damit gemeint ist, und da ist es relativ egal, ob du damit Gewinn/Umsatz erwirtschaftest oder nicht. Den Terminus "Privat" kennt das TDG nicht.
"Leicht erkennbar" heißt, daß es nicht erst über einen versteckten Link auf der 78. Ebene zu finden ist, sondern leicht und schnell auffindbar zumindest von der Startseite aus.