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Er hätte dich vielleicht am besten gleich verklagen sollen.joghurtKULTUR hat geschrieben:Das Ding landet irgendwann bei mir im Postfach. Ich lache mich schlapp, stelle das Ding im Blog online
Genau da ist das Problem:joghurtKULTUR hat geschrieben:Wo ist da das Problem?
und mögliche andere Hinweise die einen Rückschluß zulassen. Sorry, aber in dem Fall hat's auch den Richtigen getroffen (mein ich jetzt nicht mal persönlich). Ich würd dir auch eine überbraten wenn solche Post von mir bei dir im Blog landen würde!joghurtKULTUR hat geschrieben:das einzige was zu lesen war, war der Name des Unternehmens...
In einem Land ohne diese Besonderheit der Möglichkeit einer Abmahnung hätte dich derjenige sofort verklagt - und Du hättest weitaus höhere Kosten zu tragen. Male dir mal die Folgen deines Tuns in den USA aus.joghurtKULTUR hat geschrieben:Ist das eigentlich noch normal?
...
und nun will so ein Halbaffe das ich ne Unterlassungserklärung unterzeichne, gehts eigentlich noch? Diese Abmahnscheisse kackt mich mittlerweile nurnoch an!!!
ich glaube eine email hätte gereicht und würde die kosten noch gerinder halten oder nicht?oldInternetUser hat geschrieben:Abmahnungen sind dann völlig legitim und sogar geboten, wenn Sachverhalte - so wie hier - eindeutig sind, da sie die Kosten für den Abgemahnten verringern.
Nein, hätte nicht gereicht. Es geht in erster Linie darum, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe innerhalb sehr enger Frist zu erwirken. Wenn sie nur eine Email schicken, könnte er es morgen wieder veröffentlichen oder einfach ignorieren. Durch die Abmahnung weiß er, dass er das lieber lassen sollte.dein_opi hat geschrieben:ich glaube eine email hätte gereicht und würde die kosten noch gerinder halten oder nicht?
Bis auf das Schmierblatt, daß sich neuerdings selbst auf dieselbe Stufe wie Mahatma Ghandi, Albert Einstein und Martin Luther King stelltcomm hat geschrieben:Schon interessant, und wenn das ganze von einem Journalisten oder einer Zeitung aufgegriffen werden würde, dann gehört das natürlich zur Meinungsfreiheit bzw. Freiheit der Presse und alles ist bestens.
Wer selbst Inhalte auf eine Website stellt, vollzieht aktiv eine Handlung und ist durchaus als "Täter" - wenn du das so bezeichnen möchtest - anzusehen.comm hat geschrieben:Täter werden zu Opfern und Opfer zu Tätern.
Und da hat dein Provider vollkommen recht und hält sich an geltende Gesetze. Zur Auskunft ist er nur der Staatsanwaltschaft gegenüber verpflichtet. Deshalb stellt man in einem solchen Fall auch Anzeige gegen Unbekannt.comm hat geschrieben:Und was bekomme ich von meinem Provider zu hören, als ich die IP haben des Angreifers haben wollte "aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich".
Vielleicht solltest Du mehr als die Überschrift lesen und heise nicht alles glauben. Die Frage ist woraus sich ein Verbot ergeben soll denn einfach so gibt es keines.Fox Mulder hat geschrieben:Fremde E-Mails dürfen nicht im Web veröffentlicht werden:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... from/rss09