nin, das ist ja gerade der Witz an der Sache: Ich habe absolut nichts mit denen zu tun. Weder sehe ich mich als Künstler noch bin ich über die KSK versichert. Ich habe also als selbständiger Webdesigner null und gar nichts davon!
Wenn der Kunde im Ausland ist, dürfe er meinem Verständnis nach nichts für die Leistungen des in Deutschland lebenden "Künstlers" bezahlen müssen. Im umgekehrten Fall ist es aber wohl so, dass eine Firma in Deutschland, die einen Webdesigner aus dem Ausland beauftragt, für diesen auch die KSK-Abgabe abführen muss.
Stell Dir vor, Du lässt einen Billig-Designer in Indien eine Flash-Animation für eine Homepage machen, die Du für einen Kunden erstellst. Dann zahlst Du die KSK-Abgabe für den Inder (und der hat ja nun wirklich gar nichts damit zu tun), und Dein Kunde zahlt danach für Deine Arbeit sowie nochmal für den Inder die Abgabe. Toll, oder?
