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Davon rede ich auch.Moritz2007 hat geschrieben:Ich rede von alternativen ohne das man gleic zum Anwalt rennt,war nur ne Frage
Stell die Anzeige und gut ist.mgutt hat geschrieben:Ruf ihn an und sag ihm, dass Du jetzt Anzeige wg. Diebstahl erstattest, wenn der Notebook nicht bis X Uhr da ist. In der Regel ist der dann schneller da als man gucken kann.
Wenn er nicht kommt,...
der vermeintlich neue eigentümer muss den nachweis genauso erbringen. dann steht nicht mehr aussage gegen aussage. sofern er noch den originalkarton hat wo die seriennummer drauf steht, wird er sogar noch bessere karten haben.Michael1967 hat geschrieben:Dein Kassenzettel nutzt dir gar nichts, wenn derjenige nun einfach behauptet - was? Geliehen soll ich mir was haben? Niemals habe ich von dem was bekommen!
Und was machst du dann? Etwas fordern - ohne jeden Beweis?
Du musst erstmal beweisen - das du das Gerät dort hin gegeben hast. Sonst Aussage gegen Aussage und schlechte Karten für dich!
Da würde ich aber genau schauen was der Anwalt kostet ansonsten abhaken unter eigene gemachte Dummheit. Selbst wenn Du einen Prozess gewinnst bleiben Dir die Anwaltskosten und die Prozeßkosten. Denn es zahlt bei solch zivilen Kram lange nicht immer der, der den Prozeß verliert.Moritz2007 hat geschrieben:Ok da euch. Habs gestern nochmal mit reden probiert. Klappte nicht. Dann gets wohl nur auf dem Wege wie Anzeige und Anwalt. Hab Termin am Freitag beim Anwalt.