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Notebook wird einbehalten

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Moritz2007
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Beitrag von Moritz2007 » 08.06.2009, 20:49

Ich rede von alternativen ohne das man gleic zum Anwalt rennt,war nur ne Frage

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Beitrag von HW Media Group » 08.06.2009, 21:00

Moritz2007 hat geschrieben:Ich rede von alternativen ohne das man gleic zum Anwalt rennt,war nur ne Frage
Davon rede ich auch.

Kannst Du deinen Anwalt nicht nach Alternativen fragen....wenn er nen guter ist gibt er Dir auch dazu Auskunft ohne gleich die DOLLAR Zeichen in seinen Augen zu sehen...jedenfalls kenne ich das von unserem so ;)
Mit freundlichen Grüssen

Antje Benesch
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mgutt
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Beitrag von mgutt » 08.06.2009, 22:46

Ruf ihn an und sag ihm, dass Du jetzt Anzeige wg. Diebstahl erstattest, wenn der Notebook nicht bis X Uhr da ist. In der Regel ist der dann schneller da als man gucken kann.

Wenn er nicht kommt, stell dich vor seine Tür und ruf die Polizei an. Die holen den dann schon. Nimm aber ne Rechnung als Nachweis mit.
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DanielS
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Beitrag von DanielS » 08.06.2009, 22:56

mgutt hat geschrieben:Ruf ihn an und sag ihm, dass Du jetzt Anzeige wg. Diebstahl erstattest, wenn der Notebook nicht bis X Uhr da ist. In der Regel ist der dann schneller da als man gucken kann.

Wenn er nicht kommt,...
Stell die Anzeige und gut ist.

profo
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Beitrag von profo » 08.06.2009, 23:01

Das wäre eigentlich ein Fall für Judge Judy :)

Aber die würde wahrscheinlich sagen, dass ein Geschenk ein Geschenk bleibt, auch wenn die Partnerschaft kurz danach in die Brüche geht...

Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 08.06.2009, 23:04

Dein Kassenzettel nutzt dir gar nichts, wenn derjenige nun einfach behauptet - was? Geliehen soll ich mir was haben? Niemals habe ich von dem was bekommen!

Und was machst du dann? Etwas fordern - ohne jeden Beweis?

Du musst erstmal beweisen - das du das Gerät dort hin gegeben hast. Sonst Aussage gegen Aussage und schlechte Karten für dich!

marketingluder
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Beitrag von marketingluder » 08.06.2009, 23:37

Wie im Kindergarten! Das war mein Förmchen, buuhhhh!

Btw. Nur weil es ein Laptop war, passt das noch lange nicht in dieses Forum.

TeichFrosch
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Beitrag von TeichFrosch » 08.06.2009, 23:37

Hab nen Notebook mal leihweise zur Verfügung gestellt
Habt ihr einen Termin ausgemacht bis wann er es haben darf?

Wenn nicht, dann hast du es ihm eben auf ewig geliehen :robot:

mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 00:04

Michael1967 hat geschrieben:Dein Kassenzettel nutzt dir gar nichts, wenn derjenige nun einfach behauptet - was? Geliehen soll ich mir was haben? Niemals habe ich von dem was bekommen!

Und was machst du dann? Etwas fordern - ohne jeden Beweis?

Du musst erstmal beweisen - das du das Gerät dort hin gegeben hast. Sonst Aussage gegen Aussage und schlechte Karten für dich!
der vermeintlich neue eigentümer muss den nachweis genauso erbringen. dann steht nicht mehr aussage gegen aussage. sofern er noch den originalkarton hat wo die seriennummer drauf steht, wird er sogar noch bessere karten haben.

von hingeben würde ich auch gar nichts sagen. ich würde sagen, dass er den notebook geklaut hat. die diskussion mit geliehen oder nicht würde ich mir gar nicht geben.
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Moritz2007
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Beitrag von Moritz2007 » 09.06.2009, 06:00

Ok da euch. Habs gestern nochmal mit reden probiert. Klappte nicht. Dann gets wohl nur auf dem Wege wie Anzeige und Anwalt. Hab Termin am Freitag beim Anwalt.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.06.2009, 06:35

Ein Notebook hätte ich sowieso nicht verliehen.
Es ist als ob man seine Unterhose verleiht.
Hast es ja selber gesehen. Es kommt nur Scheiße dabei raus. :lol:

suchus
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Beitrag von suchus » 09.06.2009, 07:06

Moritz2007 hat geschrieben:Ok da euch. Habs gestern nochmal mit reden probiert. Klappte nicht. Dann gets wohl nur auf dem Wege wie Anzeige und Anwalt. Hab Termin am Freitag beim Anwalt.
Da würde ich aber genau schauen was der Anwalt kostet ansonsten abhaken unter eigene gemachte Dummheit. Selbst wenn Du einen Prozess gewinnst bleiben Dir die Anwaltskosten und die Prozeßkosten. Denn es zahlt bei solch zivilen Kram lange nicht immer der, der den Prozeß verliert.

Du wirst es sehr schwer haben da etwas zu erreichen.

Moritz2007
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Beitrag von Moritz2007 » 09.06.2009, 07:10

Nicht wirklich, ha Rechtschutz und wird auch übernommen hab da schon angerufen bei der Versicherung.Das wäre jetzt das kleiner Problem.

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 09.06.2009, 07:46

wie beweist man denn, das der gegner das teil überhaupt hat?
wenn das schon privat weiterveräußert wurde oder im müll gelandet ist, würde ja nicht mal ne hausdurchsuchung etwas bringen.

Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 09.06.2009, 07:56

Jo - derjenige wird doch damit rechnen und das Gerät verstecken.

Du kannst überhaupt nicht beweisen - das du dem das gegeben hast oder er dir das gar geklaut hat.

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