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Notebook wird einbehalten

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mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 08:36

Das ist eine Straftat, dafür braucht man keinen Anwalt. Dazu ist die Polizei da.
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BKEAIM
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Beitrag von BKEAIM » 09.06.2009, 08:57

Beweise sind übrigens auch nicht alleine entscheidend. Ein Richter hier am Amtsgericht wurde auch schon mal in der Lokalpresse nach einem Schuldspruch in einem reinen Indizienprozess mit "Wer soll es denn sonst gewesen sein?" zitiert.

Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 09.06.2009, 09:31

Naja - ich weiß nicht! Dann könnte ja jeder behaupten - ey, der Typ hat mir mein Läppi geklaut. Hier ich habe einen Kassenzettel. Und die Polizei soll was machen? Die Wohnung stürmen? Am besten noch mit der GSG9 was! :D

Und wenn die da nichts finden? Die Frage wäre - dürfen die eine Wohnung einfach so betreten? Im Zweifel immer für den Angeklagten!

Das ist noch lange keine Strafttat - es wird erst zu einer Straftat, wenn Beweise auf dem Tisch liegen.
Zuletzt geändert von Michael1967 am 09.06.2009, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 09:36

Nein, sie werden an der Tür Druck machen und ihm klar machen, dass er sonst vorgeladen wird. Du kannst jeden anzeigen, egal ob schuldig oder nicht. Zur Vorladung muss er in jedem Fall entscheiden.

Bei seiner offiziellen Aussage kann er dann immer noch behaupten, dass er nie einen Notebook bekommen hätte. Ihm wird dann aber klein sein, dass die Seriennummer im Polizeiverzeichnis vorhanden ist und falls er später überführt wird die Strafe böse wird.
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Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 09.06.2009, 09:41

Naja, ich denke nicht, dass ein solch abgezockter Mensch schnell weich wird nur weil da eine Vorladung ins Haus flattert.

Er kann doch einfach sagen - nein ich habe das Gerät vom Herrn X nicht bekommen. Und es passierten gar nichts. Das wird fallengelassen, weil keine Beweise vorhanden sind. Der hat sich über die Folgen bestimmt schon vor der Tat seine Gedanken gemacht.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 09:47

Nun dann hilft aber auch kein Anwalt. Der Unterschied ist aber, dass die Polizei einen nichts kostet, die Seriennummer in einer Datenbank landet und der Aufwand viel geringer ist.

Vielleicht gibts ja noch nen dritten Zeugen. Das wäre natürlich besser. Den Rest entscheidet dann ein Richter. Und wenn der Typ sowas öfter gemacht hat, hat er in der Regel schlechte Karten.
BKEAIM hat geschrieben:Beweise sind übrigens auch nicht alleine entscheidend. Ein Richter hier am Amtsgericht wurde auch schon mal in der Lokalpresse nach einem Schuldspruch in einem reinen Indizienprozess mit "Wer soll es denn sonst gewesen sein?" zitiert.
Kommt natürlich immer darauf an. Wenn 2 Leute in einem Raum eingeschlossen werden und einer liegt am Ende erstochen auf dem Boden, braucht man wohl keine Beweise mehr :P
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silverbullet
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Beitrag von silverbullet » 09.06.2009, 09:54

Boah - Ihr habt Probleme.

Das gleiche ist mir auch schon passiert - allerdings nicht mit einem Laptop, sondern mit einer Stereoanlage (Leihgabe für ein Event).

Da macht man nicht lange rum, sondern fährt mit ein paar Kumpels hin und holt das Teil - ob der andere will oder nicht ... :lol:

--> keine Rechtsberatung 8)

mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 10:18

Ich bin für Moskau Inkasso.. ach ne die dürfen ja nicht mehr so heißen :lol:
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.06.2009, 10:27

Vielleicht hat sie ja Geld gebraucht und das Notebook verkauft.
Dann sollte sie aber so fair sein und es bei Moritz abarbeiten.
Sagen wir mal 10 heiße Nächte, a 50 Euro. :lol:

mgutt
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Beitrag von mgutt » 09.06.2009, 10:31

Ne ganze Nacht für 50,- EUR. Na hoffentlich ist die hübscher als der Preis verspricht :lol:
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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 09.06.2009, 10:56

@Fridolin lebst du hinterm mond? 50€ ? dafür macht sich die dame von heute vielleicht ne halbe stunde vor der cam nackig.

:lol:

Garfield
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Beitrag von Garfield » 09.06.2009, 13:46

Das (kostenfreie) Mittel der Wahl - Strafanzeige - wurde doch schon genannt.

Wie du das beweist und dein Vorbringn glaubhaft machst, mußt du dir natürlich überlegen.

Und bedenke: Es gibt keine Kostendeckung einer Rechtsschutzversicherung für aktive Rechtsverfolgung in Strafsachen, wer also über einen Anwalt eine Strafanzeige erstatten läßt, bleibt auf den Kosten sitzen.

BTW: Natürlich auch keine Rechtsberatung...

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 12.06.2009, 12:36

Japs hat geschrieben:Hallo,
verstehe nicht ganz - was Du willst?
Kannst Du es auch in einem verständlichen deutlciherem Text - als solche Broken uns hinzuschemißen, die wohl kaum Jemand verstanden hat - weil der Zusammenhang fehlt ?
Hm, "Dieser Nutzer steht auf deiner Ignorier-Liste. Du kannst die Ignorier-Liste umgehen und auch diesen Beitrag anzeigen lassen." ist doch sehr klares Deutsch.

SCNR

Moritz2007
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Beitrag von Moritz2007 » 12.06.2009, 12:46

Das ganze hat sich mittlerweile erledigt durch nen Anwalt.Notebooke hab ich wieder

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