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automatisiert verkaufen ... rechnungen?

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gnark
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Beitrag von gnark » 25.01.2010, 18:47

Hab leider kein besseres Unterforum für meine Frage gefunden.

Also: Wenn ich online was verkaufen will, und das automatisiert, bsplsweise Stock-Fotos, Grafiken, Scripte , wie macht man das am besten mit den Rechnungen?
Bzw. muss ich für jeden Geldeingang eine Rechnung schreiben?
Zählt da eine E-Mail mit der laufenden Rechnungsnummer?
Frage mich auch, wie ich das machen soll, wenn ich einerseits solche automatischen Rechnungen rausgebe, und andererseits aber auch Rechnungen selber schreiben muss für Dienstleitsungen, die ich erbringe.

PS: Ich bin kleinunternehmer und noch relativ neu ;)
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catcat
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Beitrag von catcat » 25.01.2010, 19:06

Kleinunternehmer. Also ein Gewerbe eröffnet und so?
Oder Kleinunternehmer nach § Dingsbums (17.500EUR).
ist aber eh egal: Du brauchst für jeden Vorgang ne Rechnung oder ne Quittung, wenn Du das mal steuerlich geltend machen willst.
Die Rechnung muß auf Papier sein, auch wenn Du ne qualifizierte Signatur hast.
Willkommen in der Welt der Buchhalter. :-?

gnark
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Beitrag von gnark » 25.01.2010, 19:24

Hab´n Gewerbe.
Also das heisst, der Finanzbeamte kann sagen, er will für jede 50 Cent, für die da jemand ein gif-bildchen gekauft hat einen Wisch wo Rechnung draufsteht und Rechnungsnummer und sowas?
Ok, ist ein Extremfall, aber kann ja auch irgendwie nicht sein, oder?

Muss nochmal betonen, dass ich verkaufe.
Dass ich alles per Rechnung nachweisen muss, was ich gekauft hab und von der Steuer absetzen will, ist klar.
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catcat
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Beitrag von catcat » 25.01.2010, 19:30

Die Summe je Rechnung ist erstmal egal. 10.000x50ct ist auch Geld für das Du Steuern zahlen mußt.
Ich nehme mal an, Du agierst aus DE?
Dann mußt Du nur nachweisen wer wann wieviel aus DE, aus der Eu und dem Rest der Welt gekauft hat. Ganz einfach :(
Du hast ja Einzahlungsbelege für jeden Zahlungseingang, nech?
Wenn das Paypal ist, dann zicken sie möglichereise rum. aber wenn Du denen erklärst, das Du da keine Abrechnungen bekommst, geben sie auch Ruhe.
Dann reicht auch ein Monatsauszug aus Deinen PP-Eingängen aus. mehr gibts halt nicht und fertig!

gnark
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Beitrag von gnark » 25.01.2010, 19:37

ok, vielen Dank erstmal für die Infos :)

Muss trotzdem nochmal wegen der laufenden Rechnungsnummer nachfragen.
Muss dann wenn ich 10.000 Gifs verkauft habe, und dann noch nem kunden ne website mache, 10.001 auf der Websiterechnung draufstehen?!
Wie pingelig sind die in der Beziehung?

Oder kann man das beispielsweise einfach trennen, sagen wir die Gifrechnungen mit "A" vorangestellt oder sowas? Ach, warscheinlich mach ich mir zu viele Üerlegungen dazu ...
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w3news
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Beitrag von w3news » 25.01.2010, 19:41

Soweit ich weiß muss jede Rechnung ne andere Nummer haben, als kann es einmal Rechnungsnummer A0001 sein und einmal B0001.
MfG Lars

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rg1
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Beitrag von rg1 » 25.01.2010, 20:12

Buchhaltung muss lückenlos und nachvollziehbar sein. Da du offenbar beim Urschleim anfängst, empfehle ich, das Gespräch mit deiner IHK zu suchen. Wie pingelig das FA ist, zeigt sich bei der ersten Steuerprüfung. Die sind auch nur Menschen.

Sloddy
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Beitrag von Sloddy » 25.01.2010, 20:54

Muss trotzdem nochmal wegen der laufenden Rechnungsnummer nachfragen.
Muss dann wenn ich 10.000 Gifs verkauft habe, und dann noch nem kunden ne website mache, 10.001 auf der Websiterechnung draufstehen?!
Wie pingelig sind die in der Beziehung?
w3news und rg1 haben soweit recht. Und auch CC liegt nicht falsch.

Generell brauchst du für jede Rechnung eine andere Rechnungsnummer. Diese muss aber nicht fortlaufend sein, sondern nur logisch nachvollziehbar sein. Außer der fortlaufenden Rechnungsnummer verwenden viele eine Mischung aus chronologischer und fortlaufender Rechnungsnummer (z.B. 2010/xxxx oder xxxx/01-10) oder stellen die Rechnungsnummer immer in Kombination mit der Kundennummer (z.B. 10001-xxxxxx -> Kundennummer-Rechnungsnummer).

Außerdem kannst du Kürzel verwenden, z.B. vor die eigentliche Nummer Abteilung, Produkttyp o.ä. dazuschreiben (z.B. GIFxxx).

Die meisten verwenden allerdings nach wie vor die fortlaufende Nummer. Vorteil: Man kann sich (besonders im Dokument Management Systemen) nicht in der Rechnungsnummer vertun. Nachteil: Der Käufer sieht wie oft Leute bei dir schon eingekauft haben.

Wie das genau abläuft solltest du dir aber in einem Fachforum einholen und auf jeden Fall entweder mit einem von der Kammer oder einem guten Steuerberater besprechen.
Wie pingelig sind die in der Beziehung?
Das kommt auf die Laune des Prüfers an. Aber du musst davon ausgehen, dass bei einem Fehler dieser deine kompletten Unterlagen raussuchen und nach weiteren Fehlern durchsuchen könnte.

Allerdings musst du nicht wegen jedes GIFs ne neue Rechnung schreiben. Ich geh mal davon aus, dass du die Bildchen übers Internet verscherbelst und die Kunden auch wieder kommen? Dann kannst du auch eine Gesamtrechnung, z.B. am Ende des Monats schreiben. Es wäre dann aber sehr sinnvoll auf die Rechnung zu schreiben, welche Bildchen sich der Kunde wann geholt hat.

Wie das genau funktioniert hab ich nicht mehr im Kopf und müsste ich erst wieder nachlesen, am Besten da fragst du auch mal deinen Steuerberater und/oder bei der Kammer. Deshalb auch der letzte Abschnitt ohne Gewähr :wink: .

gnark
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Beitrag von gnark » 26.01.2010, 00:51

ok, vielen dank für die ausführlichen Antworten, hat mir geholfen.

ps: verkaufe (noch) keine gifs, war nur ein Beispiel ;)
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Beitrag von SeriousBadMan » 26.01.2010, 01:10

catcat hat geschrieben: Die Rechnung muß auf Papier sein, auch wenn Du ne qualifizierte Signatur hast.
Das gilt aber nicht, wenn ich kaufe, oder? Ich meine, ich muss doch jetzt nicht alle meine Hoster anschreiben und denen sagen, die sollen mir mal ne Papierrechnung schicken, statt diesen digital signierten PDF Dingern die sie mir immer zum Download anbieten. Ich dachte diese qualifizierte Signatur Sache wäre dafür da, sich das mit dem Papier zu ersparen.

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Beitrag von r-alf » 26.01.2010, 01:12

SeriousBadMan hat geschrieben:
catcat hat geschrieben: Die Rechnung muß auf Papier sein, auch wenn Du ne qualifizierte Signatur hast.
Das gilt aber nicht, wenn ich kaufe, oder? Ich meine, ich muss doch jetzt nicht alle meine Hoster anschreiben und denen sagen, die sollen mir mal ne Papierrechnung schicken, statt diesen digital signierten PDF Dingern die sie mir immer zum Download anbieten. Ich dachte diese qualifizierte Signatur Sache wäre dafür da, sich das mit dem Papier zu ersparen.
Druck die Dinger aus, dann sind sie auf Papier. Gilt auch für die Gutschriften der PP :wink:

Margin
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Beitrag von Margin » 28.01.2010, 08:09

Da braucht auch nix zertifiziert zu sein.
Ich druck ganz einfach den normalen Mailwechsel (i.d.R. ja eh per quote alles auf einer Seite), marker den relevanten Part und hefte es ab. Wenn die analogen Kontobewegungen vorhanden sind, ist selbst das völlig o.k.

segr
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Beitrag von segr » 28.01.2010, 08:18

Doch, schon. Ohne Signatur kann es Probleme beim Vorsteuerabzug geben. Das kommt momentan wahrscheinlich noch auf den Betriebsprüfer an den man erwischt.

catcat
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Beitrag von catcat » 28.01.2010, 14:09

Jup. Den Ärger haste meist nur bei Vorsteuerabzug. Ohne Qualifizierte Unterschrift oder Papier keine Vorsteuerabzugsberechtigung für diese Rechnung. :evil:
(Und das kann sich summieren...)

oliverp19
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Beitrag von oliverp19 » 28.01.2010, 15:10

Jup. Den Ärger haste meist nur bei Vorsteuerabzug. Ohne Qualifizierte Unterschrift oder Papier keine Vorsteuerabzugsberechtigung für diese Rechnung.
Das heißt, dass ich als Kleinunternehmer der eh keine Mwst. auf den Rechnungen aufweist, auch nicht unterschreiben muss? Hier und da zickt da nämlich mal einer rum, wenn ich die Rechnung nur per Mail schicke.

Grüße
Oli

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