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automatisiert verkaufen ... rechnungen?

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catcat
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Beitrag von catcat » 28.01.2010, 16:26

Öhhh. Ne Rechnung wird sowieso niemals nie nicht von Dir unterschrieben!

Nur bezahlte Rechnungen kannste unterschreiben und/oder abstempeln, wenn Du willst und der Kunde das auch will.

Stell Dir mal vor, Du stellst mir ne Rechnung: "Zahlbar in 30 Tagen." und unterschreibst.
Dann nehme ich meinen fetten "BETRAG DANKEND ERHALTEN"-Stempel und hau den daneben.
Entiendes?

Aber schick den Leuten halt ne Rechnung per Post - kostet ja auch nur 55ct + Umschlag + Papier + Toner + Arbeitsaufwand. Das hauste halt per Mischkalkulation auf die Rechnung drauf :P

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oliverp19
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Beitrag von oliverp19 » 28.01.2010, 16:36

Entiendes
Ne, ehrlich gesagt nicht :) Welche Stempel du auf meine Rechnung machst, kann mir doch egal sein.

Hin und wieder behaupten Kunden: "Sie müssen die Rechnung unterschreiben, sonst können wir das nicht abrechnen." (also als Ausgabe verbuchen)

Ich mach das dann natürlich, bevor ich ewig rumdiskutiere.

Grüße
Oli

CNR
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Beitrag von CNR » 28.01.2010, 17:07

Oliver,

vielleicht solltest du dir einen Steuerberater suchen. Der kann dir denn dann das derzeit geltende USt-Gesetz erklären und auch, was Pflicht zu sein hat.

der erste Punkt ist schonmal, dass eine Rechnungsnummer fortlaufend zu sein hat. Sprich du kannst nicht die erste Rechung mit Nr. 10 001 ausweisen und in der zweiten schreibst du deine Glückszahl als ReNr. 348590

Ansonsten hab ich just nur den Link zur OFD-NDS parat: https://www.ofd.niedersachsen.de/master ... _I636.html

Dort steht denn dann auch unten, dass auch Kleinunternehmer zur Rechnungsstellung verpflichtet sind.

catcat
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Beitrag von catcat » 28.01.2010, 17:54

oliverp19 hat geschrieben:
Entiendes
Ne, ehrlich gesagt nicht :) Welche Stempel du auf meine Rechnung machst, kann mir doch egal sein.

Hin und wieder behaupten Kunden: "Sie müssen die Rechnung unterschreiben, sonst können wir das nicht abrechnen." (also als Ausgabe verbuchen)

Ich mach das dann natürlich, bevor ich ewig rumdiskutiere.

Grüße
Oli
*ächz
Also nochma:
Du schreibst mir ne Rechnung, das Du mir 1.000 Öcken für Dies und Jenes in Rechnung stellst.
Nu komm ich und sage: "Setz da mal Deine Unterschrift drunter."
Du tust das, weil Du es nicht besser weißt und dem alten catcat nicht geglaubt hast, das man das nicht machen sollte.

Dann komme ich und will mir die 1.00 Öcken sparen.
Ich nehme meinen Stempel und stempel neben Deinem Namen hin: "Betrag in bar erhalten" (oder was ähnliches)

nach ein paar Wochen schickst Du ne Zahlungserinnerung (ignoriere ich einfach), Du schickst ne Mahnung (ignoriere ich wieder), Du erwirkst nen Zahlungsbefehl oder gehst zum Inkasso, die mir dasselbe schicken - und ann lege ich einfach die von Dir unterschriebene Rechnung mit dem Vermerk "Betrag in bar erhalten" vor.
Ende für Dich.
ich hab die Quittung, das ich das bezahlt habe. In bar. Also keine Überweisungsdaten. Dann kannst Du Dich von Deinen 1.000 Öcken verabschieden.
Und: Du kannst froh sein, wenn Dir das FA keinen Terz macht, weil Du die 1.000 Öcken nicht ordnungsgemäß verbucht hast.

Isses nu mehr Entiendes?

Du mußt definitiv keine Rechnung unterschreiben, damit sie Wirksamkeit erlangt!

EDIT: Schau mal auf Deine Strom/Gas/Wasser/Miet/Internet-Rechnungen: Sind da irgendwo Unterschriften drunter?
Zuletzt geändert von catcat am 28.01.2010, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.

oliverp19
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Beitrag von oliverp19 » 28.01.2010, 17:55

Der kann dir denn dann das derzeit geltende USt-Gesetz erklären und auch, was Pflicht zu sein hat.
Wenn ich mir nen Steuerberater nehmen würde, dann hätte ich nix mehr zu versteuern ;) Und mit dem Ust-Gesetz habe ich als Kleinunternehmer auch nichts zu tun.

Ich hatte mich lediglich auf CCs Aussage hin bzgl. der Unterschrift auf Rechnungen in die Diskussion eingeklinkt. Der Rest ist mir bekannt.

Grüße
Oli

Edit:
Isses nu mehr Entiendes?
Ja...nun hab ichs kapiert. Interessante Argumentation...ich werd mich zu dem Thema nochmal genauer belesen, dass ich beim nächsten mal was zum argumentieren habe. Oder kann ich mich auf die Aussage von "catcat" berufen? :)

Edit 2:

https://www.hk24.de/produktmarken/recht ... nungen.jsp
# Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
# Rechnungen erfordern keine handschriftliche Unterschrift.
# Elektronische Rechnungen erfordern eine elektronische Signatur (siehe Einzelheiten unter 6. "Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen").

catcat
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Beitrag von catcat » 28.01.2010, 18:16

oliverp19 hat geschrieben:
Isses nu mehr Entiendes?
Ja...nun hab ichs kapiert. Interessante Argumentation...ich werd mich zu dem Thema nochmal genauer belesen, dass ich beim nächsten mal was zum argumentieren habe. Oder kann ich mich auf die Aussage von "catcat" berufen? :)

Edit 2:
# Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
# Rechnungen erfordern keine handschriftliche Unterschrift.
# Elektronische Rechnungen erfordern eine elektronische Signatur (siehe Einzelheiten unter 6. "Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen").
Das wird öfters praktiziert als Du glauben magst. Das klappt erst nicht mehr, wenn zig Anzeigen gegen den "Selbststempler" erstattet wurden.
Aber bis da was passiert, bist Du dann schon pleite :(

Sag den Kunden einfach, das man Rechnungen nicht unterschreiben muß. Und falls die drauf beharren frag sie mal, wo das denn stehen würde.
Das ist totale Moppelkotze! Unterschreiben solltest Du nur, wenn Du ne Rechnung von Privat zu Privat ausstellst (und eigentlich nicht mal da, soweit ich noch weiß). Aber da Du ein Gewerbe angemeldet hast...
ansonsten siehe Dein 2. Edit: Ist ja alles schön erklärbärt.

oliverp19
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Beitrag von oliverp19 » 28.01.2010, 18:24

Ist ja alles schön erklärbärt.
Jup...inklusive Beispielrechnungen für die verschiedensten Fälle (linke Seite). Einzig zu der "elektronischen Signatur" muss ich mich nochmal belesen. Danke für die Infos @cc

Grüße
Oli

e-fee
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Beitrag von e-fee » 28.01.2010, 19:30

Die Rechnung ist nach § 239 HGB (Handeslgesetzbuch) und nach § 87 AO (Abgabenordnung) in einer lebenden Sprache vorzunehmen. Gegebenenfalls kann die Finanzverwaltung Übersetzungen verlangen, falls eine andere als die deutsche Sprache verwendet wird.
Och menno, wozu hab ich denn Latein studiert und Graecum gemacht? :bad-words:

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