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Ein Widerspruch wird von mir erfolgen.Sehr geehrter Herr ...........,
eine Kostenübernahme der beantragten Kollagenquervernetzung am rechten Auge ist durch die BKK Miele leider nicht möglich.
Die Kollagenquervernetzung ist keine zugelassene Behandlungsmethode im Rahmen der geltenen gesetzlichen Regelungen. Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir nur Leistungen übernehmen, deren Nutzen und Wirkung in anerkannten wissenschaftlichen Studien langfristig nachgewiesen wird.
Die beantragte Behandlungsmethode erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Es existieren derzeit keine verlässlichen Studien, die eine Aussage zur langfristigen Wirkung und zu den möglichen Nebenwirkungen erlauben. Dies wurde der BKK Miele durch einen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe bestätigt.
Der Gutachter verweist in seinen Gutachten auf vertragärtzlich zugelassene Teherapiemöglichkeiten, z.b die Anpassung von formstabilen Kontaktlinsen, bzw von Keratokonusspeziallinsen ggf. von sog. skleralen Kontaktlinsen.
Wir bedauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.