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Da scheint es irgendein Schlupfloch zu geben. Ich will da nicht zu sehr ins Detail gehen, aber ich habe während des Studiums so angefangen wie er und der Kunde hat nicht mal gesagt, dass ich ein Gewerbe anmelden muss. Hauptsache in der Rechnung steht die Klausel mit dem Kleinunternehmer. Hat mich nicht gejuckt, ich hatte vorher schon ein Gewerbe und mehrere Kunden, aber dieser Kunde hatte letztes Jahr eine Betriebsprüfung, bei der es anscheinend keine Probleme gab.Eric78 hat geschrieben:Die Agentur soll lieber aufpassen, dass sie nicht die Kriterien der Scheinselbstständigkeit für dich erfüllt.
Ich dachte immer, es ist nicht an das Geld gekoppelt, sofern man sich in einer Ausbildung befindet, sondern daran, wieviel man Arbeitet - ich glaube das war ein Maximum von 22 Stunden in der Woche, bis es noch als einfacher "Nebenjob" gelten kann und nicht als Haupttätigkeit gezählt wird?DAN92 hat geschrieben: Da ich 600€ im Monat verdiene, muss ich mich bei meiner Krankenversicherung selbst versichern, das sind 130€ mtl.
Es existiert keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld.Tippi hat geschrieben:Es kräht schon seit Jahren kein Hahn mer nach Scheinselbstständigkeit.
Und früher war es beim Kindergeld so, dass wenn du eine Einkommensgrenze überschritten hast, gar keins mehr gezahlt wurde.
Ich glaube jetzt ist das so geregelt, dass anteilig abgezogen wird. (Bin mir aber nicht sicher - musste halt selber mal eine SuMa deiner Wahl befragen)