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MwSt-Beschilderung im Online Shop als Kleinunternehmer

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Markus Wander
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Beitrag von Markus Wander » 12.11.2006, 12:21

Wenn ich mich richtig erinnere, sollte in einem Online Shop für Endkunden neben dem Preis immer „inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten“ vermerkt sein.

Ein Kleinunternehmer braucht nun aber keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und darf auch deshalb keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen.

Was sollte ich nun bei der Preisbeschilderung im Online Shop beachten, damit dem Kunden klar ist, dass es sich um keine netto Preise handelt, aber die Mehrwertsteuer auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird?

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haha
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Beitrag von haha » 12.11.2006, 13:03

Markus Wander hat geschrieben:Was sollte ich nun bei der Preisbeschilderung im Onlineshop beachten, damit dem Kunden klar ist, dass es sich um keine Nettopreise handelt, aber die Mehrwertsteuer auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird?
Unten im Fuß der Seiten, wo auch der Hinweis auf Impressum und Versandkosten steht, der Satz "Alle Preise sind umsatzsteuerfrei." oder, für Langsamdenker und Ganzgenauwissenwoller, "Alle Preise sind umsatzsteuerfrei gemäß Umsatzsteuergesetz, § 19."

Dass der Hinweis neben jedem einzelnen Preis stehen muss, glaube ich nicht, und wenn man sich mal bei den Großen der Branche umschaut (Amazon, Otto, selbst Mediamarkt), scheint dem auch so zu sein.

Markus Wander
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Beitrag von Markus Wander » 12.11.2006, 14:11

Danke für die schnelle Antwort.

Auf https://www.legalershop.de/index.php?id=33 wird einem empfohlen, jeden Preis mit „inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten“ zu versehen.

Ein zusätzlicher Vermerk am Ende der Seite ist eine gute Idee. Nur ist „Alle Preise sind umsatzsteuerfrei“ passend? Immerhin ist ja MwSt enthalten, nur wurde diese schon beim Einkauf beim Lieferanten bezahlt.

Vielleicht ist der Ausdruck „Verzicht auf Ausweis der Mehrwertsteuer gemäß der Kleinunternehmerregelung“ eindeutiger.

Meint ihr, dass so ein Vermerk am Ende der Seite reicht, um keine Probleme zu bekommen?

Pompom
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Beitrag von Pompom » 12.11.2006, 14:28

Was hältst Du von:

Alle Preise verstehen sich als Endpreise zuzüglich eventueller Versandkosten. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStG) nicht erhoben.

jelem
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Beitrag von jelem » 12.11.2006, 14:57

Nutz mal die Suche im OSC-Forum: https://forums.oscommerce.de/
Dort gab es zu dem Thema sehr lange postings. Äusserst aufschlussreich!

catcat
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Beitrag von catcat » 12.11.2006, 15:08

Irgendwie passt die Frage, die mir eben auf der Zunge lag, grade hier rein:

Wenn z.B. ich als Websitebetreiber und Inhaber keine Unternehmensform angemeldet habe. (Auch nicht als Kleinunternehmer oder sonstwas)
Nun biete ich aber z.B. einen kostenpflichtigen Adresseintrag an.

Dann kann ich doch auf einer Rechnung an den User keine USt./MWSt. ausweisen - ist das so korrekt?
Aber der User kann das trotzdem als Werbekosten absetzen - ist das korrekt?

Pompom
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Beitrag von Pompom » 12.11.2006, 18:13

Wenn z.B. ich als Websitebetreiber und Inhaber keine Unternehmensform angemeldet habe...Dann kann ich doch auf einer Rechnung an den User keine USt./MWSt. ausweisen
Dann darfst du nicht mal eine Rechnung schreiben.

catcat
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Beitrag von catcat » 12.11.2006, 18:47

Wieso nicht?
Jeder darf ne Rechnung schreiben.

Oder hab ich da in der Schule was verpasst?

EDIT:
OK. Ich hab was verpasst und ich bin doof :lol:

Ich hab Rechnung mit Quittung verwechselt:
Die darf auch ein Privatmann ausstellen - nur ohne MWSt. eben.

haha
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Beitrag von haha » 13.11.2006, 14:22

Nur ist „Alle Preise sind umsatzsteuerfrei“ passend? Immerhin ist ja MwSt enthalten, nur wurde diese schon beim Einkauf beim Lieferanten bezahlt.
Nein, die Umsatzsteuer ist in Deinen Preisen für den Endverbraucher nicht enthalten. Ich weiß, worauf Du hinaus willst, aber das ist um eine Ecke zu viel gedacht.
Vielleicht ist der Ausdruck „Verzicht auf Ausweis der Mehrwertsteuer gemäß der Kleinunternehmerregelung“ eindeutiger.
Als Erstes fällt mir dazu ein, dass länger nicht unbedingt eindeutiger ist ;) Zweitens ist dieser Satz eher schon falsch, denn die Kleinunternehmerregelung besagt nicht, dass Du auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtest (was beinhaltet, dass Du mit Umsatzsteuer hantierst), sondern darauf, selbige überhaupt zu berechnen. Die Umsatzsteuer taucht als solche weder in Deinen Büchern noch in Deinen Endpreisen auf, das ist der Punkt.
Meint ihr, dass so ein Vermerk am Ende der Seite reicht, um keine Probleme zu bekommen?
Grundlage ist die Preisangabenverordnung, und die besagt in §1, Absatz 5, dass "Angaben nach dieser Verordnung […] dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen" sind. Wenn Du es so regelst, dass der Hinweis, zudem ja wie gesagt (und viel wichtiger) auch die Versandkosten zählen, nicht fitzelklein nach drei Kilometern sonstigem Krimskrams erscheint, ist dem IMHO genüge getan.

Der Hinweis "inkl. MwSt" direkt am Preis, wie in Deinem Beispiel, ist sicher im Allgemeinen noch besser, könnte in Deinem steuerfreien Fall aber eher kontraproduktiv sein, denn ist "10 €, MwSt-frei" oder gar "10 €, ohne MwSt" nun ein verordnungswidriger Nettopreis oder ein Endpreis ohne Steuer? Meiner Meinung nach nicht eindeutig zu erkennen.
Ich würde davon lieber Abstand nehmen zu Gunsten eines ganzen Satzes unter der Artikelbeschreibung bzw. der Artikelliste mit der Erklärung, dass generell keine Umsatzsteuer berechnet wird.

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Beitrag von catcat » 13.11.2006, 17:31

@ haha
Das war richtig gut erklärt!

Ne Folgefrage hab ich aber auch noch, auch wenns vom Thema abweicht:

Wenn ich als Privatmann (ohne Gewerbeanmeldung oder Unternehmensform) Abonnements anbiete ala:

"Ihr Eintrag 1 Monat kostenlos, dann je Monat x Euro"

Darf ich das eigentlich machen?

haha
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Beitrag von haha » 13.11.2006, 19:11

catcat hat geschrieben:Wenn ich als Privatmann (ohne Gewerbeanmeldung oder Unternehmensform) Abonnements anbiete ala:

"Ihr Eintrag 1 Monat kostenlos, dann je Monat x Euro"

Darf ich das eigentlich machen?
Grundsätzlich ja, was Du nicht darfst, ist, die Sache gewerblich (also mit Gewinnerzielungsabsicht) ohne Gewerbeanmeldung zu betreiben:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb […]." - Einkommensteuergesetz, §15, Absatz 2.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes […] anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." - Gewerbeordnung, §14, Absatz 1.

Die Auslegung im Einzelfall dahingehend, ob es sich um ein Gewerbe oder ein Hobby ("Liebhaberei") handelt, musst Du wohl oder übel dem Finanzamt überlassen, wenn Du sie nicht mit allen Konsequenzen auf die eigene Kappe nehmen möchtest.

Markus Wander
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Beitrag von Markus Wander » 13.11.2006, 19:43

Danke für die sehr ausführlichen Antworten.
Nutz mal die Suche im OSC-Forum: https://forums.oscommerce.de/
Die Diskussion zum gleichen Thema im oscommerce Forum. Beginnt erst eher zum Schluss auf der ersten Seite interessant zu werden.

Eine Pressemitteilung von Legalershop.de über Preisauszeichnungspflicht beim Kleinunternehmer findet sich
hier.

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Beitrag von catcat » 17.11.2006, 15:44

@ haha:
Ja. Thx für Deine Ausführungen.
Hat mir sehr viel Sucherei erspart und ich bedanke mich dafür.

bugscout
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Beitrag von bugscout » 18.11.2006, 13:33

moin moin,

mal ne ganz andere frage:
sind die gewinnspannen so hoch, das du auf 16% verzichten kannst?
oder hast du keinen einkauf?

grüsse

Markus Wander
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Beitrag von Markus Wander » 22.11.2006, 22:33

sind die gewinnspannen so hoch, das du auf 16% verzichten kannst?
Als Kleinunternehmer bezahlt man die Mehrwertsteuer gleich beim Einkauf an den Lieferanten.

Auf das Produkt rechnet man dann nur mehr seinen Gewinn dazu und verkauft es an den Endkunden weiter. Somit hat man als Kleinunternehmer den Vorteil, von dem geringeren Einkaufsbetrag Mehrwertsteuer bezahlen zu dürfen.

Keine Kleinunternehmer bezahlen beim Verkauf von Produkten mehr Mehrwertsteuer.

Bietet man Dienstleistungen an, muss man von seinen Provisionen keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer abgegeben. Ist also noch ein größerer Vorteil.

Ich hoffe, ich hab nichts Falsches geschrieben.

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