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Unten im Fuß der Seiten, wo auch der Hinweis auf Impressum und Versandkosten steht, der Satz "Alle Preise sind umsatzsteuerfrei." oder, für Langsamdenker und Ganzgenauwissenwoller, "Alle Preise sind umsatzsteuerfrei gemäß Umsatzsteuergesetz, § 19."Markus Wander hat geschrieben:Was sollte ich nun bei der Preisbeschilderung im Onlineshop beachten, damit dem Kunden klar ist, dass es sich um keine Nettopreise handelt, aber die Mehrwertsteuer auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird?
Nein, die Umsatzsteuer ist in Deinen Preisen für den Endverbraucher nicht enthalten. Ich weiß, worauf Du hinaus willst, aber das ist um eine Ecke zu viel gedacht.Nur ist „Alle Preise sind umsatzsteuerfrei“ passend? Immerhin ist ja MwSt enthalten, nur wurde diese schon beim Einkauf beim Lieferanten bezahlt.
Als Erstes fällt mir dazu ein, dass länger nicht unbedingt eindeutiger ist ;) Zweitens ist dieser Satz eher schon falsch, denn die Kleinunternehmerregelung besagt nicht, dass Du auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtest (was beinhaltet, dass Du mit Umsatzsteuer hantierst), sondern darauf, selbige überhaupt zu berechnen. Die Umsatzsteuer taucht als solche weder in Deinen Büchern noch in Deinen Endpreisen auf, das ist der Punkt.Vielleicht ist der Ausdruck „Verzicht auf Ausweis der Mehrwertsteuer gemäß der Kleinunternehmerregelung“ eindeutiger.
Grundlage ist die Preisangabenverordnung, und die besagt in §1, Absatz 5, dass "Angaben nach dieser Verordnung […] dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen" sind. Wenn Du es so regelst, dass der Hinweis, zudem ja wie gesagt (und viel wichtiger) auch die Versandkosten zählen, nicht fitzelklein nach drei Kilometern sonstigem Krimskrams erscheint, ist dem IMHO genüge getan.Meint ihr, dass so ein Vermerk am Ende der Seite reicht, um keine Probleme zu bekommen?
Grundsätzlich ja, was Du nicht darfst, ist, die Sache gewerblich (also mit Gewinnerzielungsabsicht) ohne Gewerbeanmeldung zu betreiben:catcat hat geschrieben:Wenn ich als Privatmann (ohne Gewerbeanmeldung oder Unternehmensform) Abonnements anbiete ala:
"Ihr Eintrag 1 Monat kostenlos, dann je Monat x Euro"
Darf ich das eigentlich machen?
Die Diskussion zum gleichen Thema im oscommerce Forum. Beginnt erst eher zum Schluss auf der ersten Seite interessant zu werden.Nutz mal die Suche im OSC-Forum: https://forums.oscommerce.de/
Als Kleinunternehmer bezahlt man die Mehrwertsteuer gleich beim Einkauf an den Lieferanten.sind die gewinnspannen so hoch, das du auf 16% verzichten kannst?