@ole mal gerade so gefragt: Wo liegt die Schöpfungshöhe bei Bildern wenn ich mir eine Tussi für 100€ miete und diese knipse?
Ich hab hier die Auktion gekauft. https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... 0047443989
Die Lizenz gilt aber angeblich nicht. Und beim Verkäufer ist anscheinend nichts zu holen. Und jetzt hab ich eine Abmahnung da ich die Bilder genutzt habe.
Die letzte Frage wäre ob der Fotograf einen Schaden überhaupt nachweisen kann?
Im Netz findet man nichts von Ihm und wenn, müsster er das doch sicher auch steuerlich belegen können?
Ich hätte es da vermutlich drauf ankommen lassen und gar nicht reagiert, bzw. die Auktion mit den Adressdaten des Verkäufers durchgegeben.
Aber generell kann es eine Schöpfungshöhe eigentlich nur bei Texten geben, nen Satz wie "Der Kläger ist ddof" liegt weit unter dieser Schöpfungshöhe, blosses zusammentragen von Daten kann drunter liegen, muss aber nicht. Wen du dagegen einen Roman schreibst , dann liegt der darüber.
Bei Fotos ist es was vollkommen anderes, da sind die Rechte automatisch beim Fotografen, sofern dieser die nicht abtritt.
Das heißt doch dann, wenn ich z.B. ein Fotograf bin, mir einen Harz4 Empfänger suche der die Lizenzen bei eBay verkauft (man kann dort ja nix holen), dann habe ich selbst die Lizenz zum Gelddrucken? Anschließend macht man vielleicht halbe-halbe?
So langsam muß ich mir auch mal Gedanken machen wie man im Internet Geld verdient.