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Britisches Dorf zwingt Google zur Umkehr

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Cura
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Beitrag von Cura » 05.04.2009, 16:01

Die Privatsphäre ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht und weder in den jeweiligen Einzelfällen und auch nicht insgesamt wie hier erörtert über das Kunsturhebergesetz regelbar.

Schlimm daran finde ich persönlich, dass der Einzelne sich mit einer Privatfirma rumstreiten muss, wo eventuell sein Recht auf Privatsphäre anfängt und wo es möglicherweise endet.

Und dann kommen dann Statements wie: Wer sich erkennt und reklamiert wird unkenntlich gemacht. Und wer entfernt eventuell bereits erstellte Kopien?

Diese Statements sind genauso irreführend und rechtsunwirksam wie z. B. der Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.

Ein Bekannter von mir lebt in Spanien in einer Enklave in die keine Maus ohne Genehmigung reinkommt. Alles Geldsäcke unter sich und alles hermetisch abgeriegelt. Kein Knacki hatte in der Vergangenheit eine Chance irgendwas auszukundschaften ohne aufzufallen. Jahrelang ist dort nichts passiert.

In den letzten Jahren häufen sich dort Einbrüche und Überfälle. Es besteht der begründete Verdacht, dass G zum Ausspionieren genutzt wird.

Gesetzgebung und Rechtsprechung hinken ja bekanntlich immer hinterher. Und seit Internet ist es nach meiner Auffassung dringend notwendig, dass auch z. B. der Begriff der Privatsphäre neu definiert wird.