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Ich gehöre auch zu dieser Generation und geb dir Recht! Trifft aber auf alle zu - jung und alt. Es schauen alle weg. Und das da 150 Unschuldige Menschen in Afghanistan gegrillt worden sind in einem völkerrechtswidrigen Krieg und wir nun somit mitschuldig sind an Kriegsverbrechen, will auch keiner wissen. Dafür hat man die Nazis in den Nürnberger Prozessen gehängt! Für das Führen geplanter, völkerrechtswidriger Angriffe.todo hat geschrieben: wir sind eben die "alles scheiße, mir aber egal" generation
Im Vergleich zu der Neufassung:14 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank
(1) Einigung über das Pfandrecht
Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, daß die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).
ist das schon ein Unterschied. Irgendwie.Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht
ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen
Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für
seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige
Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und
Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen,
Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und
Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte,
Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden
auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B.
aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind
an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen
ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr
in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.
catcat hat geschrieben:Hab da eben was gefunden unter https://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit ... gbbank.htm von 1993.
Interessanterweise steht genau DAS in den NEUEN Bedingungen meiner Bank. Übrigens in den Bedingungen von ZWEI Banken von denen ich den Kram bisher bekommen habe und nun sagt mir niemand, die haben beide was falsch gemacht....14 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank
(1) Einigung über das Pfandrecht
Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, daß die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).