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Logo Recht

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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 04.05.2011, 19:24

Ich würde mal prüfen, ob es von der Agentur AGB gibt und ob darin etwas zu Nutzungsrechten drin steht.

Wenn es dazu gar keine Regelung gäbe, würde ich mal Urheberrecht "Nutzungsrechte" ansehen:
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

Wenn es also eine Rechnung für ein Logo gibt, würde ich das interpretieren, dass der Vertragszweck die Nutzung des Logos für Drucksachen uvm. hatte.

Wir schreiben in Logo-Rechnungen immer direkt rein:
Mit Zahlung gehen alle Verwendungsrechte für das Logo uneingeschränkt an den Auftraggeber über.


Was Druckdaten betrifft, so schließt man bei Bestellungen von Drucksachen immer einen Werksvertrag, d.h. man bekommt Drucksachen geliefert, die Daten dazu sind Arbeitsmittel, die nicht zum Vertragsumfang dazugehören.

Wir behandeln das z.B. aber immer sehr unbürokratisch und man kann bei uns auch "Nur Design" bestellen, d.h. man erhält die Druckdaten als PDF zur freien Verfügung. Allerdings auch keine Arbeitsdaten aus Illustrator oder Indesign, denn das sind wirklich Arbeitsmittel, die auch eine professionelle Umsetzung und damit Firmeninterna weitergeben würde.
Drucksachen inklusive Logo Design

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trendstrom
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Beitrag von trendstrom » 04.05.2011, 19:29

Cura hat geschrieben:>> Die Erstellung eines Logos (egal wie lausig es dann hinterher ist) ist ein "künstlerisches" Werk auf das der Ersteller ein Urheberrecht und zunächst auch alle Nutzungsrechte hat.

Wenn der "Künstler" nach meinem Vorgaben arbeitet, also nur das handwerklich umsetzt, was ich zwar im Kopf habe, aber handwerklich nicht umsetzen kann, sieht es mit dem Urheberrecht schon wieder ganz anders aus.
Ein "künstlerischer" Aspekt ist bei Grafiken immer schwer nachzuweisen und unwahrscheinlich. Beim Logo geht es eher um eine Unverwechselbarkeit, weshalb man es in diesem Sinne beim DPMA eintragen sollte.
Drucksachen inklusive Logo Design

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 04.05.2011, 20:55

trendstrom hat geschrieben:....
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zu Grunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.......
genau das hatte ich auch mal gelesen.... jetzt weis ich auch wieder wo.... :wink: