Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Werbe-Email riskieren?

Alles rund um das Thema Marketing und Webpromotion. Ausnahme Suchmaschinenmarketing bzw. SEO und Linktausch Angebote.
Neues Thema Antworten
Neno
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 143
Registriert: 18.12.2006, 22:38

Beitrag von Neno » 18.07.2007, 13:24

Hallo,

durch die Bestellungen auf der Website, konnte ich eine bestimmte Zielgruppe identifizieren. Wie so oft im Leben, ist es eine andere als man ursprünglich gedacht hat. Von dieser Zielgruppe kommen auffallend größere Bestellungen als von Privatleuten, so dass es mir in den Fingern kribbelt diese direkt per Email von meinem Angebot aufmerksam zu machen. Rechtlich gesehen darf man seit neustem Nicht-Kunden (auch wenn diese Unternehmer sind?) keine Werbemail zuschicken. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass in der Praxis alle gleich zu Abmahnungen greifen. Insbesondere dann nicht, wenn das Angebot eine gewisse Qualität hat und von der Zielgruppe, die direkt auf die Seite kommt gut angenommen wird. Gibt es hier jamanden der schon länger Email-Marketing betreibt und über das Abmahnverhalten in diesem Land Auskunft geben kann? Dass es sowas gibt, kenn ich nur aus Zeitschriften. Wieviele Email diejenigen vorher verschickt haben, erfährt man dort leider nicht.

Gruß
Neno

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Hasso
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2107
Registriert: 12.01.2004, 13:18

Beitrag von Hasso » 18.07.2007, 14:06

Neno hat geschrieben:....Von dieser Zielgruppe kommen auffallend größere Bestellungen als von Privatleuten, so dass es mir in den Fingern kribbelt diese direkt per Email von meinem Angebot aufmerksam zu machen. Rechtlich gesehen darf man seit neustem Nicht-Kunden (auch wenn diese Unternehmer sind?) keine Werbemail zuschicken.

Dann schicke es an den Unternehmer per Briefpost. Wenn hier von "größere Bestellungen" die Rede ist, dürfte sich 0,55 Euro Porto Betreibsausgabe wohl lohnen.

Gruß
Hasso

whyte
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 367
Registriert: 10.05.2004, 09:40

Beitrag von whyte » 18.07.2007, 14:08

Hallo,

wieviel willst du denn anschreiben ... 1000 ???
wieviele Abmahnung bist du denn bereit, einzugehen ... 1 ??

also 1°/.. (1/1000stel)

Ich denke, es ist das Spiel mit dem Feuer. Ich selbst vernichte Spam einfach mit dem Deletebutton. Aber wenn in der "Spam" Mail schon ein Impressum steht (und davon gehe ich bei dir ja aus, da es eine gewerbliche Mail werden soll) überlegt es sich vielleicht der ein oder andere.

Das hier ist lediglich meine eigene vorsichtige Meinung zu dem Thema.

Gruß
Marco

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Neno
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 143
Registriert: 18.12.2006, 22:38

Beitrag von Neno » 18.07.2007, 14:31

Dann schicke es an den Unternehmer per Briefpost. Wenn hier von "größere Bestellungen" die Rede ist, dürfte sich 0,55 Euro Porto Betreibsausgabe wohl lohnen.
---
macht es rechtlich einen Unterschied, ob die Werbung per Email oder Brief kommt? Kann ich mir nicht vorstellen. Die "größeren Bestellungen" hast du mißinterpretiert. Dort stand "größere Bestellungen als bei Privatleuten". Von richtig großen Bestellungen kann aber keine Rede sein.

Ich wollte 500 Emails verschicken, selbstverständlich mit Impressum. Weiss jemand genau, ob Werbemails auch an Unternehmer als Empfänger verboten sind.

Gruß
Neno

Ferenghi
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 120
Registriert: 20.03.2007, 05:47
Wohnort: Heidelberg

Beitrag von Ferenghi » 18.07.2007, 14:38

ja sie sind verboten.

siehe: https://beckmannundnorda.de/bghspam.html

a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

jetzt kannst du versuchen die tatsächlichen konkreten Umstände zu konstruieren... aber damit dürftest du dich auf verdammt dünnes Eis begeben. Aus diesem Grund habe ich mich von der kompletten Email-Werbung (haupt- und nebenberuflicht) verabschiedet..

Gruß der Ferenghi

ElRay
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 33
Registriert: 01.06.2007, 11:53
Wohnort: Ruhrcoast

Beitrag von ElRay » 18.07.2007, 15:28

wie isset denn mit ner Checkbox bei einer Bestellung ... wollen Sie unseren Newsletter bestellen blabla? und dann die feinen Angebote raus .. oder bin ich da aufm falschen Dampfer? :roll:

Luigi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 215
Registriert: 24.11.2005, 11:36

Beitrag von Luigi » 18.07.2007, 15:30

Fraglich ist doch, ab wann es wirklich Werbung ist.

Was ist, wenn man den Unternehmen anschreibt und ihn fragt, ob man ihm Werbung über das Thema XY zusenden darf?

Bejaht er es, so kann ich ihm die Werbung zukommen lassen.

Verneint er es, so kann ich ihn löschen.

Oder ist die bloße Frage nach dem Zusenden von Werbung auch schon Werbung?


Wenn ich jemanden anschreibe und nach einem Linktausch frage, ist das auch schon Werbung in eigener Sache?

Luigi

Lukro
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 334
Registriert: 05.10.2006, 16:51

Beitrag von Lukro » 18.07.2007, 15:55

Ich würde es machen. Allerdings nur, wenn du die persönlichen Kontaktdaten hast. Dann wird es meistens auch gelesen.

Viele Grüße
Lukro

Ferenghi
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 120
Registriert: 20.03.2007, 05:47
Wohnort: Heidelberg

Beitrag von Ferenghi » 18.07.2007, 17:56

ElRay hat geschrieben:wie isset denn mit ner Checkbox bei einer Bestellung ... wollen Sie unseren Newsletter bestellen blabla? und dann die feinen Angebote raus .. oder bin ich da aufm falschen Dampfer? :roll:
dann darfst du es, wenn der User das Häkchen auf die Checkbox setzt. Du darfst es s allerdings nicht, für den User schon vorher ausfüllen. Er muss auf das Häkchen klicken um die Werbung zu erhalten.


Fraglich ist doch, ab wann es wirklich Werbung ist.
Was ist, wenn man den Unternehmen anschreibt und ihn fragt, ob man ihm Werbung über das Thema XY zusenden darf?
Bejaht er es, so kann ich ihm die Werbung zukommen lassen.
Verneint er es, so kann ich ihn löschen.
Oder ist die bloße Frage nach dem Zusenden von Werbung auch schon Werbung?
Wenn ich jemanden anschreibe und nach einem Linktausch frage, ist das auch schon Werbung in eigener Sache?
Luigi


Jetzt bist du wieder bei dem Thema aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers

wenn jemand in irgendwelchen Foren nach Linktauschpartnern fragt, darfst du ihn selbstverständlich mit einem individuellen Mail anschreiben. Wenn du aus irgendeinem Webkatalog alle Webmaster rauskopierst und sie alle mit einer "MasseMail" bombadierst, solltest du das Geld für eine Abmahung schon einmal reservieren.

SebLug
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 284
Registriert: 17.03.2006, 07:34

Beitrag von SebLug » 18.07.2007, 20:06

macht es rechtlich einen Unterschied, ob die Werbung per Email oder Brief kommt? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ja Briefe sind immer erlaubt.

Seo
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1709
Registriert: 19.07.2005, 17:14

Beitrag von Seo » 18.07.2007, 20:29

ich würde auch den guten alten Postweg nehmen dann hast du keinen Stress wegen Abmahnungen

und wenn es wirklich die passende Zielgruppe ist dann kannst du vielleicht mit ein paar Bestellungen rechnen, wer weiß

Ferenghi
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 120
Registriert: 20.03.2007, 05:47
Wohnort: Heidelberg

Beitrag von Ferenghi » 18.07.2007, 20:56

irgendwie in der falschen Rubrik gelandet
Zuletzt geändert von Ferenghi am 19.07.2007, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

zworx
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 9
Registriert: 22.01.2007, 11:47
Wohnort: Kiel

Beitrag von zworx » 19.07.2007, 11:55

..hmmm..also ich kann nur von unserer erfahrung sagen das so etwas im zweifel nicht immer eine abmahnung nach sich zieht, ABER deinen ruf schädigen kann...soll heißen die leute mahnen nicht gleich ab, aber merken sich sehr wohl das du ihnen unaufgefordert ne mail schickst.

heißt ja nicht umsonst "permission" marketing
guckst du auch hier:
https://www.newsletter-blog.de/allgemei ... permission

was rechtlich tatsächlich noch so etwas wie eine grauzone ist, ist wenn du vorher (bei bestehenden kontaktpersonen) anrufst und fragst ob du mal ne mail mit angeboten schicken darfst...aber auch viel arbeit bei 500 leuten das!

post ist okay, aber auch schwieriger, weil wenn da wieder kein persönlicher kontakt besteht, man also "an firma xy" schreibt landet das schnell in ablage P...

Neno
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 143
Registriert: 18.12.2006, 22:38

Beitrag von Neno » 19.07.2007, 13:13

oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.
---
danke zunächst für den Text. In Deutschland sind die Gesetze meistens nicht schwarz/weiss formuliert, sondern es bestehen oft Ausnahmen, die von bestimmten Voraussetzungen abhängen. So scheint es auch hier zu sein. Falls einer mit der Abmahnung kommt, muss man eben gut Begründen warum man ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet hat. Die Zielgruppe ist bekannt dafür, dass Sie selbst bei Werbemassnahmen hart an die Grenze geht. Ich rätsele nur, wie sie sich verhält, wenn sie selbst Empfänger der Werbung ist? Ob dadurch eher verständnis besteht, keine Ahnung?

Briefwerbung halte ich hier nicht für so erfolgsversprechend. Der Mensch ist bequem, d.h. wenn er den Brief in der Hand hat, dann muss er erst an den Computer und dann ins Internet gehen. Meistens wird der Brief zur Seite gelegt und wenn man das nächste mal ins Internet geht, vergißt man den Brief. Bei einer Email dagegen muß er nur auf den Link klicken und schon baut sich eine ansprechende seite auf, die hoffentlich Interesse weckt.

Gruß
Neno

chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 19.07.2007, 14:48

das mit dem sachlichen interesse ist veraltet.

du darfst ohne einverständnis des empfängers nicht werben.
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html

und werben heißt in dem fall auch schon das schreiben an den empfänger, ob er werbung empfangen möchte:
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__2.html

ich würds lassen. oder per brief versuchen...

cheers

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag