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Bullshit. Mit einer GmbH will man die Haftung doch genauso "drücken" bzw beschränken eben.3.) Ltd. --> Der Webmaster kalkuliert ein dass er verklagt wird und will sich vor der Haftung drücken... sicher hat der Dreck am Stecken
Gibt von meiner örtlichen IHK hier ein Seminar über die "Ltd. Steuerliche- und Gesellschaftliche-Aspekte". Mal schaunZu dem Thema wäre mal ein Seminar interessant das sich speziell auf Gründungen im Bereich Onlinemarketing spezialisiert. Sollte dann eben nicht gleich wieder 2.000 Euro kosten.
Das Stammkapital einer GmbH kann auch komplett aus Betriebsvermögen bestehen. Allerdings wird es wohl schwer sein glaubhaft zu machen, daß ein alter PC einen Nennwert von 5000 € hat.bannertausch hat geschrieben:GmbH = Gemeinschaft mit beschränkter Hoffnung
Eine GmbH haftet mit dem Stammkapital. Welches NUR bei der Gründung vorhanden sein muss. Zur Hälfte kann dies sogar Sachwerte sein. Z.B. mein alter Computer der hat sicher schon nen Wert von 5'000 Euro.
Grobe Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden, hat die Gegenpartei nen guten Anwalt, ist das fast unmöglich. Man müsste z.B. bei nem Adsystem einen Betrug nachweisen können, ohne sich die Mittel dazu auf illegale Weise zu beschaffen. Nur wie soll sowas möglich sein...?