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kontaktmasta
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Beitrag von kontaktmasta » 03.02.2005, 21:28

Hallo Schokopirat,

besten dank für die Antwort.
Meine Frage bezieht sich vor allem auf die Umsatzsteuererklärung, da ich alles selbst mache. Dort gibt es Zeile 66 leider nicht! Nur diese 700er Nummern, oder habe ich das falsche Formular.
Ich bin Ust-Pflichtig. Google hat auf den Rechnungen keine Mwst. Die habe ich per Ust-ID abgemeldet. Nun möchte ich nur noch auf meiner UstE die Umsätze und Vorsteuern richtig eintragen.

Bsp: Ich habe 1000 Euro für Werbung ausgegeben

500 Euro Google Adword
500 Euro Inland Clickwerbung

Wo kommen die 500 Euro für Google hin und wo die 500 Euro für die Inländische Rechnung(Zeile9 ?). Weil auf der Inländischen Rechnung kann ich die Mwst 68,97 ja sehen. Bei Google nicht. mmh. Fragen über Fragen

Das Elsterformular nutze ich bereits. Danke für den Tipp.
Eventuell kannst Du mir nocheinmal helfen.

Mfg Rücki

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wissbegierig
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Beitrag von wissbegierig » 15.04.2005, 13:43

Hallo zusammen!

Ich habe in den letzten Tagen die Ust-ID bekommen, allerdings gibt es die Möglickeit, dass man die Mehrwertsteuer vom letzten Jahr zurückbekommen kann.
Finde allerdings keine Formulare dazu.

Kann mir wer weiterhelfen?

Grüße, wissbegierig

vision
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Beitrag von vision » 15.04.2005, 15:00

Hallo,
das mit der Rückerstattung habe ich auch schon probiert. :cry:
Theoretisch soll man sie von Google Irland bekommen können, praktisch jedoch nur, wenn man letztes Jahr schon die USt-ID hatte, was natürlich nicht der Fall war, da man sie ja sonst gleich eingegeben hätte und keine Rückerstattung verlangen würde. Ziemlicher Schwachsinn also.

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Beitrag von wissbegierig » 15.04.2005, 15:15

vision,
soweit ich weiß, soll das auch ohne ID gehen, aber nur eben bis Juli für das vergangene Jahr.

Was hast du dafür benutzt, also Formular oder so mein ich?

Grüße wissbegierig

Pompom
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Beitrag von Pompom » 15.04.2005, 18:45


vision
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Beitrag von vision » 18.04.2005, 09:19

@ wissbegierig

Ich weiss nicht, wo Du das mit der Rückerstattung ohne ID gehört hast. Ich hatte jedenfalls mehrfachen Mailverkehr mit Google und das hier war die letzte Info :
Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird vom irischen Staat das Dokument über die EU-USt-ID angefordert, da nur dieses Dokument bestätigt, dass Sie von der Entrichtung der Mehrwertsteuer an uns befreit sind. Eine Rückerstattung ist weiterhin nur für gezahlte Mehrwertsteuerbeträge in dem Zeitraum möglich in dem diese EU-USt-ID gültig war. Dieses Datum ist auf dem Dokument vom Bundesamt für Finanzen zur Erteilung der EU-USt-ID verzeichnet.

Zu anderen möglichen Wegen der Rückerstattung von Seiten der Mehrwertsteuer einziehenden Behörden befragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihre Finanzbehörde
Es gibt aber keine anderen Wege.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 18.04.2005, 21:00

Die Ust bekommst du auch nachträglich und ohne UstID.

Nicht von Google, sondern vom Staat, da auch Google nichts anderes mit dieser macht, als sie dem Finanzamt und damit dem Staat in den Briefkasten zu werfen.

Und diese Variante der Erstattung gab es schon, da gab es noch nicht mal die DE-UstID.

vision
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Beitrag von vision » 25.04.2005, 14:10

@Pompom
Es wäre schön, wenn Du Recht hättest. Leider gab mir das Finanzamt in Irland telefonisch die Auskunft, dass keine Google USt zurückgezahlt würde, sondern man sich direkt an Google wenden soll.

Irgendwie beisst sich da die Katze in den Schwanz.
Das deutsche Finanzamt (oder Bundesamt für Finanzen) ist schon gar nicht zuständig.

Falls Du es tatsächlich geschafft haben solltest, Umsatzsteuer zurückzubekommen, wären sicher viele an der genauen Vorgehensweise interessiert.

gotrax
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Beitrag von gotrax » 28.04.2005, 22:52

Wie sieht das denn nun auf der Umsatzsteuervoranmeldung aus, in welches Feld muss ich was eintragen, wenn ich bei Google meine UST-ID angegeben (Bin MwSt-Pflichtig) hab und eine Rechnung über 1000 Euro bei den Adwords erhalten hab.

Ich bin steuerlich noch nicht sehr bewandert und muss noch einige tage überbrücken, bis ich mir einen Steuerberater suche ;)

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