da Google meinen Adwords Account schonmal deaktiviert hat bin ich etwas paranoid geworden was meine Anzeigen angeht.
Meine Frage:
darf ich einen Buchtitel(z.B Schlank im Schlaf) in meiner Textanzeige verwenden um dann mein eigenes Produkt/Dienstleistung das auch mit Abnehmen zu tun hat zu bewerben?
naja...ich denke mal, dass man da schon unterscheiden muss...
Wenn jemand sein Buch "Ich" nennt oder "Du" oder was weiß ich, irgendwelche normalen alltäglichen Begriffe als Buchtitel verwendet "Der Tisch", "Die Fliege" o.Ä....dann kann mir schlecht jemand verbieten, diese Wörter in einer Anzeige zu verwenden.
Ähnlich sehe ich persönlich das mit "Schlank im Schlaf"...ich kann doch Online-Inhalte zu diesem "Thema" anbieten und auch diese Wortkonstellation in einer Anzeige verwenden, da es sich dabei um ganz alltägliche Begriffe des Alltages handelt.
Anders sieht es natürlich mit Kunstwörtern o.Ä. aus, wo kein "normaler" Bezug zum Alltag vorhanden ist, z.B. "das Sakrileg", "Die Säulen der Erde" o.Ä...da könnte man ggf. schon eher Probleme bekommen
ja, ich seh das ähnlich. ich hätte nichtmal gewusst, dass es ein buch gibt, das so heißt. "schlank im schlaf" war für mich immer nur irgendeine der tausenden diätformen die es gibt ^^ so allgemeine sachen kann man sich ja auch nicht schützen lassen.
dann zahlt ihr die abmanung, wenn ihr so einen schwachsinn verzapft? geistiges eigentum und dazu gehört auch ein buchtitel ist in jedem falle unantaśtbar
"Um schützenswert zu sein, muss ein Titel ein Minimum an Unterscheidungskraft besitzen. Kafka wäre kein schützenswerter Titel, Kafka - Die Jahre der Entscheidungen schon."
Genau das, was ich geschrieben habe...die Verwendung irgendwelcher allgemeingültiger Floskeln oder Wörter als Buchtitel bringt dem Autor sicherlich kein generelles Recht an der Verwendung dieser Wörter.
Wenn ich meinen Roman "Spaghetti Bolognese" nenne, darf dann niemand mehr diese allgemein gültige Wortkombination verwenden?