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Zu der rechtlichen Lage von Markennamen als Keywords habe ich vor einiger Zeit einmal etwas zusammengeschrieben: AdWords / AdSense II: Haftung von DrittenSuchMich hat geschrieben:Aber wenn ich jetzt auf das Keyword
Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht grundsätzlich immer nur dann, wenn auch der geschützte Waren-/Dienstleistungsbereich betroffen ist. Aber selbst wenn der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bereiche nicht betroffen ist, kann der Markeninhaber immer noch Ansprüche aufgrund von Verkehrsgeltung geltend machen, also auch Waren-/Dienstleistungsbereiche, die nicht eingetragen sind."faz" buche weil ich franz anton zinser heiße ... kann mich dann die FAZ verklagen?
So lange ich den Usern keine Zeitungen verkaufen will müsste das okay sein. Wenn ich auf meiner Homepage Uhren verkaufen hab ich der FAZ doch keinen Kunden weggenommen.
Müssen die eben "faz" bei Google deaktivieren lassen.
Ich sehe keinen sachlichen Grund, diese Frage zu beantworten. Außer das man sich des guten Namens des Wettbewerbers bedienen will. Das mag jeder selber machen, ich werde dazu jedoch keinen Hinweis oder gar Ratschläge geben. Das müsste sich eigentlich von selbst verstehen.Anton hat geschrieben:@ Dr. Bahr
wie sieht es denn juristisch in den Fällen aus, wenn eine Firma bei Adwords den Firmennamen des Wettbewerbers bucht, um eigene Anzeigen darauf zu schalten? Das fand ich im angegebenen Artikel nicht beantwortet. Vielen Dank Anton