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Mal wieder: Adwords, MwSt und Umsatzsteuervoranmeldung

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pixel
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Beitrag von pixel » 07.11.2005, 16:53

folgendes Szenario:

- AdWords wird für Geschäftszwecke verwendet: ja
- wichtig: KEINE USt-ID

In den Rechnungnen weist AdWords aber KEINEN Mehrwertsteuerbetrag aus (Mehrwertsteuerbetrag= 0,00)

Wie verhält es sich steuerlich, konkret: bei der Umsatzsteuervoranmeldung?
Wie wird die AdWords-Rechnung korrekt bei der Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht?

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Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 07.11.2005, 16:59

wegen schwachsinn entfernt :D

Hab da irgendwie was verweselt. :wink:
Zuletzt geändert von Ice Man am 07.11.2005, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.

Laoder
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Beitrag von Laoder » 07.11.2005, 17:00

tach sagt der bauer wenn er aufs feld kommt

gleich nochmal versuchen

sorry musste sein..

pixel
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Beitrag von pixel » 07.11.2005, 18:44

Ice Man hat geschrieben:USt-ID brauchst du nur, wenn du mit Leuten aus anderen EU Ländern handelst.
schon klar, die Frage bezog sich deshalb ja nicht darauf.
Hab' es nur erwähnt, um zu zeigen, dass (anders als bei vorhandener USt-ID) ja eigentlich die MwSt mitaufgeführt werden müsste
Ice Man hat geschrieben:Normal müsste Google die Mwst mit überweisen...
(überweisen? es geht um adwords, nicht adsense ... aber ich nehme mal an nur vertippt: ausweisen?!)
wie geschrieben: ausgewiesene MwSt auf Rechnung = 0,00



Deshalb nochmals meine Frage:

Wie verhält es sich steuerlich, konkret: bei der Umsatzsteuervoranmeldung?
Wie wird die AdWords-Rechnung korrekt bei der Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 07.11.2005, 20:26

wenn dir google keine MwSt berechnet und daher nicht auf den Rechnungen ausweist, kannst du eben keine Vorsteuer für die Rechnung ziehen.... also einfach mit 0% MwSt in die Einnahme-/Überschussrechnung bzw. Buchhaltung....

falls MwSt berechnt wurde, aber nicht ausgewiesen, sollteste du eine korrekte Rechnung verlangen.... und sobald die dann vorliegt eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat beim Finanzamt einreichen...

so würde ich es zumindest machen, bin aber kein Steuerfachmann....

welcher Firmensitz steht auf der Rechnung? in den USA oder innerhalb der EU?

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 08.11.2005, 08:59

die frage habe ich mir beizeiten auch gestellt, die antwort lautet, einfach nicht ausweisen ist nicht richtig, bei einer leistung eines auslaendischen unternehmens kommt das sog. reverse charge verfahren zum einsatz. D.h. der empfaenger der Leistung, also DU als Google Kunde bist fuer die Abfuhr der MWst an dein Finanzamt zustaendig, kannst das ganze dann aber natuerlich auch wieder geltend machen.

Ansich recht einfach, das dumme ist nur, mein buchhaltungsprogramm kennt das verfahren nicht, also ist da manueller aufwand noetig ;-)

fuer eine deutlichere erklaerung schau einfach mal hier, da wurde mir das auch beantwortet:

https://forum.jurathek.de/showthread.php?t=25186

Herr Schmidt
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Beitrag von Herr Schmidt » 08.11.2005, 11:48

Würde mich sehr wundern, wenn Google keine MWSt ausweisen sollte.

Bei mir wird bei jeder Einzahlung ein Beleg kreiert, bei dem die MWSt sofort abgezogen wird. Dazu wird für jeden Monat in der kontoübersicht der MWST-Betrag ausgewiesen. Legiglich in der Werbekostenabrechnung steht nichs davon drin, weil es ja bereits in den anderen Rechnungen enthalten ist.

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 08.11.2005, 12:07

tja dann musst du dich halt hier mal eben wundern...wir reden von adwords, und wenn man da in seinen kontoeinstellungen angibt, dass man adwords zu geschaeftszwecken benutzt, aber keine UsT-ID hat, dann wird keine MwsT ausgewiesen, da man dann dafuer selber zustaendig ist, da Google nunmal in Irland sitzt. Ist bei mir auch so und beim Thread Ersteller halt ebenso...dafuer gibts dann auch entsprechende Felder im Formblatt des Finanzamtes (Ust Voranmeldung) Zeile 53 oder so...

pixel
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Beitrag von pixel » 08.11.2005, 13:15

Vielen Dank Tifflor, hast mir sehr geholfen!
(dachte schon, dass ich als Einziger das Problem hätte/hatte)


Eine kurze Nachfrage noch:
die Umstellung (auf Nutzung zu geschäftlichen Zwecken) bei Adwords kam ja erst vor Kurzem (September?). Wie verhält es sich mit älteren Rechnungen, worauf noch die irische USt. i.H. von 21% ausgewiesen ist.
Kann man für diese früheren Rechnung bei Adwords korrigierte Rechnungen (auf Nutzung zu geschäftlichen Zwecken) verlangen?
(wahrscheinlich eher nicht, oder)

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 08.11.2005, 15:06

nein von korrigierten Rechnungen ist mir da nichts bekannt, ich habe da ganz normal immer nur 16% dann geltend gemacht, aber das problem muessten doch dann eher noch mehr leute hier gehabt haben als das aktuelle, vielleicht weiss da ja einer rat ;-)

pixel
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Beitrag von pixel » 09.11.2005, 11:53

auf jeden Fall vielen Dank Tifflor, hat mir sehr geholfen

wundert mich wirklich nur, dass kaum ein Anderer das Problem sieht :-?

FEAnoR
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Beitrag von FEAnoR » 03.05.2006, 13:01

Entschuldigt, dass ich diesen etwas älteren Beitrag ausgrabe. Aber mich beschäftigt das selbe Problem.
Tifflor hat geschrieben:nein von korrigierten Rechnungen ist mir da nichts bekannt, ich habe da ganz normal immer nur 16% dann geltend gemacht, aber das problem muessten doch dann eher noch mehr leute hier gehabt haben als das aktuelle, vielleicht weiss da ja einer rat ;-)
Genau so handhabe ich es auch im Moment, vor wenigen Tagen wurde allerdings mein Account aktualisiert und ich nutze ihn jetzt endlich für "Geschäftszwecke". Aber die Vorsteuer habe ich bei den alten Rechnungen fälschlicherweise, wie ich heute früh in einem Telefonat mit dem FA erfahren habe, geltend gemacht. Die zu viel bezahlte Mwst (21% - Irland) werden mir jetzt scheinbar in den kommenden 8 Wochen gutgeschrieben. Wie ich diese Vorgänge in meiner Buchführung vermerke, ist mir allerdings noch gänzlich unklar. Hat jemand einen Rat?

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